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Umfassende Reform: Mehr Befugnisse für BND und Verfassungsschutz
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Umfassende Reform: Mehr Befugnisse für BND und Verfassungsschutz

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für erweiterte Geheimdienstbefugnisse und aktives Eingreifen bei hybriden Bedrohungen.

L'essentiel

Das Bundeskabinett hat eine Reform beschlossen, die dem BND und dem Verfassungsschutz deutlich mehr Befugnisse und erstmals operative Eingriffsmöglichkeiten verleiht, um auf hybride Bedrohungen und Spionage zu reagieren.

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Das Bundeskabinett hat eine Reform zur Ausweitung der Befugnisse von BND und Verfassungsschutz beschlossen.

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Berlin. Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst (BND) sollen angesichts der wachsenden hybriden Bedrohung Deutschlands deutlich mehr Befugnisse erhalten. Eine umfassende Reform, die das Bundeskabinett beschlossen hat, sieht für die deutschen Nachrichtendienste zudem erstmals die Möglichkeit vor, in klar begrenzten Fällen selbst operativ einzugreifen. Es gehe darum „gegenüber unseren Gegnern auch aktiv handeln zu können“, sagt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).

So könnte etwa der für die Auslandsaufklärung verantwortliche BND die IT-Infrastruktur einer fremden Macht während einer laufenden Cyber- oder Desinformationsattacke auf Deutschland manipulieren. Mitarbeiter des für Spionageabwehr und Aufklärung im Inland zuständigen Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) könnten in eine Wohnung eindringen, um Sprengstoff-Komponenten gegen harmloses Pulver auszutauschen.

Deutschland könne sich nicht dauerhaft auf die Unterstützung befreundeter ausländischer Dienste verlassen, sagt Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU). Die deutschen Dienste dürften nicht länger „hinter denen anderer europäischer Partner zurückstehen“. Die Abhängigkeit von Informationen, die befreundete ausländische Nachrichtendienste mit Deutschland teilen, müsse beendet werden. Warken hob positiv unter anderem die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit, Daten länger zu speichern, hervor.

Kernstück der Reform sind jedoch zusätzliche Befugnisse im digitalen Raum, die BND und BfV vom kommenden Jahr an haben sollen, falls der Bundestag diesen Teil des Gesetzentwurfs billigt. Dabei geht es unter anderem um die Online-Durchsuchung. Dabei verschafft sich ein Nachrichtendienst-Mitarbeiter Zugang zu einem anderen Gerät, um sich Zugriff auf die darauf gespeicherten Daten zu verschaffen. Ausgeweitet werden soll zudem die sogenannte Quellen-TKÜ, die es ermöglicht, verschlüsselte Kommunikation mitzulesen - künftig auch inklusive älterer Inhalte.

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) wünscht sich, dass im parlamentarischen Verfahren die geplanten neuen Mitwirkungspflichten für die Branche konkreter gefasst werden. Im Entwurf heißt es, der Verfassungsschutz könne von Kraftfahrzeugherstellern oder -werkstätten in bestimmten Fällen Auskunft zu Telemetriedaten verlangen.

Der Entwurf beinhaltet ein abgestuftes Regelwerk für das Auslesen von Geräten und für heimliche Eingriffe in private Computersysteme. Dabei gilt: Je umfassender der Zugriff ist, desto höher sollen die Voraussetzungen und desto stärker die Kontrolle sein.

Flankiert wird die Ausweitung der Befugnisse durch eine Intensivierung der Kontrolle der Arbeit der Nachrichtendienste. Hier sollen künftig noch mehr Fäden beim Unabhängigen Kontrollrat zusammenlaufen. Er soll regelmäßig die Abgeordneten im geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages informieren.

Die Nachrichtendienste und ihre jeweiligen Dienstherren - Bundesinnenministerium und Bundeskanzleramt - weisen darauf hin, dass die neuen Befugnisse eine große Änderung darstellen. Gleichzeitig betonen sie jedoch, dass BND und BfV durch die Reform in rechtlicher Hinsicht lediglich in Teilbereichen das Niveau anderer europäischer Dienste erreichen.

Dobrindt sagt: „Wir entwickeln unsere Nachrichtendienste hin zu echten Geheimdiensten.“ Dies ist aus Sicht der Bundesregierung angesichts der zunehmenden Fälle von Spionage, Sabotage und Anschlagsrisiken - vor allem russischer Auftraggeber - dringend notwendig. „Wir sind tägliches Ziel hybrider Kriegsführung“, betont der Innenminister.

Kritiker befürchten, dass durch die Reform das Prinzip aufgeweicht wird, wonach die Aufgabenbereiche von Nachrichtendiensten und Polizei strikt getrennt bleiben müssen. Dobrindt verweist auf Fälle, in denen der Verfassungsschutz aktuell tatenlos zusehen müsse, wenn ein ausländischer befreundeter Dienst, einen Hinweis auf eine Bedrohung mit der Maßgabe geliefert habe, diese mit keiner anderen Behörde zu teilen - auch nicht der Polizei. Im Bezug auf den BND sei die Lage ohnehin anders, da bei seinen auf das Ausland gerichteten Aktivitäten ein Eingreifen deutscher Polizeikräfte im konkreten akuten Fall schon praktisch nicht möglich sei.

Die Linke überzeugt das alles nicht. Ihr Bundesgeschäftsführer, Janis Ehling, sagt, wenn akute Gefahr drohe, müsse jeder Bürger ohnehin handeln, dafür brauche es keine Sonderregelung für Geheimdienst-Mitarbeiter. Sein Fazit: „Die Ausweitung der Geheimdienstbefugnisse lässt jedes vernünftige Maß vermissen.“

À surveiller

Perspective IA — des possibilités, pas des certitudes

  • Beratung und Abstimmung über den Gesetzentwurf im Bundestag

    Très probable · En quelques mois

Questions ouvertes

  • Wird der Bundestag dem Gesetzentwurf in dieser Form zustimmen?
  • Wie reagieren Kritiker auf die Aufweichung der Trennung von Polizei und Geheimdiensten?

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This article was originally published by Handelsblatt.

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