Dernière minute
INTLFive Family Members Die in Utah Flash FloodCNIran Targets US Installations, Warns of Escalation Amid Gulf ConflictITTrump e il nuovo premier britannico Burnham: 'Ottima conversazione'RUДва взрыва прозвучали в иранском портовом городе Бендер-ЛенгеDESpanische Nationalmannschaft feiert WM-Sieg mit zwei Millionen Fans in MadridTRABD, İran'a Yönelik Yeni Saldırı Dalgası BaşlattıESEspaña Celebra su Segunda Copa del Mundo con Ferrán Torres como HéroeRUEd Miliband Appointed UK Foreign Secretary in New Labour GovernmentRUДроны ВСУ атаковали гражданские машины в очереди на КПП «Чонгар»CRYPTO-ENFrance Orders ISPs to Block Crypto Prediction Market PolymarketINTLFive Family Members Die in Utah Flash FloodCNIran Targets US Installations, Warns of Escalation Amid Gulf ConflictITTrump e il nuovo premier britannico Burnham: 'Ottima conversazione'RUДва взрыва прозвучали в иранском портовом городе Бендер-ЛенгеDESpanische Nationalmannschaft feiert WM-Sieg mit zwei Millionen Fans in MadridTRABD, İran'a Yönelik Yeni Saldırı Dalgası BaşlattıESEspaña Celebra su Segunda Copa del Mundo con Ferrán Torres como HéroeRUEd Miliband Appointed UK Foreign Secretary in New Labour GovernmentRUДроны ВСУ атаковали гражданские машины в очереди на КПП «Чонгар»CRYPTO-ENFrance Orders ISPs to Block Crypto Prediction Market Polymarket
Newsgather
RetourWohnungseigentümer dürfen Klimaanlagen mit Außengerät auf Balkon einbauen
Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlagen mit Außengerät auf Balkon einbauen
ACTU
Spiegel WirtschafthierLaw2 min de lectureGermany

Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlagen mit Außengerät auf Balkon einbauen

BGH urteilt: Rechte anderer Eigentümer dürfen nicht übermäßig beeinträchtigt werden, Geräusche spielen zunächst keine Rolle.

L'essentiel

  • Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wohnungseigentümer grundsätzlich den Einbau einer Klimaanlage mit Außengerät auf dem Balkon verlangen dürfen, solange die Rechte anderer Eigentümer nicht übermäßig beeinträchtigt werden.
  • Betriebsgeräusche verhindern den Einbauanspruch zunächst nicht.

Résumé généré par IA

Pourquoi c'est important

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wohnungseigentümer grundsätzlich den Einbau einer Klimaanlage mit Außengerät auf dem Balkon verlangen dürfen, wenn die Rechte anderer Eigentümer nicht übermäßig beeinträchtigt werden. Dies betrifft bauliche Veränderungen wie Split-Klimaanlagen.

Taille de police

Wohnungseigentümer dürfen grundsätzlich von der Eigentümergemeinschaft verlangen, dass ihnen der Einbau einer Klimaanlage mit einem Außengerät auf dem Balkon erlaubt wird. Voraussetzung dafür sei, dass die Rechte der anderen Eigentümer nicht übermäßig beeinträchtigt würden, urteilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Freitag. Dass die Klimaanlage später beim Betrieb Geräusche macht, spielte nach Überzeugung der Richter keine Rolle. (Az. V ZR 162/25)

»Der Betrieb einer Klimaanlage ist in gewissen Grenzen hinzunehmen«, sagte die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner bei der Urteilsverkündung. Grundsätzlich müssen bauliche Veränderungen wie die sogenannten Split-Klimaanlagen, bei denen das Kühlaggregat an der Außenseite des Gebäudes angebracht wird, durch einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft erlaubt werden.

Abwägung erforderlich

Gibt es dafür keine Mehrheit, kann ein Gericht den Einbau dem BGH zufolge dennoch erlauben. Möglich ist das unter bestimmten Voraussetzungen: Entweder sind alle Eigentümer, deren Rechte »über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus« betroffen sind, einverstanden – oder es gibt erst gar keine solche Beeinträchtigung. Es müsse abgewogen werden, sagte Brückner.

Der BGH stellte außerdem klar, dass Betriebsgeräusche der Anlage den Anspruch auf Einbau erst einmal nicht verhindern. Ob Lärm entstehe, hänge vor allem vom Verhalten der Nutzer ab. Darum sollten tatsächliche Entwicklungen abgewartet werden. Gegen übermäßigen Lärm könnten andere Eigentümer später vorgehen, wie Brückner ausführte. Dann müsste der Eigentümer der Klimaanlage die Störung beheben. In aller Regel könne aber nicht verlangt werden, dass die Anlage komplett wieder abgebaut werde. Stattdessen könnten beispielsweise Regelungen in der Hausordnung aufgestellt werden.

Angst vor Kondenswasser, Abluftwärme und Lärm

Split-Klimaanlagen sind Geräte mit einem Innen- und einem Außengerät. Sie sind effizienter und leiser als sogenannte Monoblockanlagen ohne Außengerät, bei denen ein Schlauch warme Luft durch das Fenster nach außen führt. Für fest installierte Splitgeräte muss aber ein Loch durch die Wand gebohrt werden.

Im vorliegenden Streitfall beantragte eine Familie aus Berlin bei der Wohnungseigentümerversammlung im Dezember 2023, dass sie eine feste Split-Klimaanlage auf ihrem Balkon einbauen dürfe. Sie bekam dafür aber keine Mehrheit. Die anderen Eigentümerinnen und Eigentümer befürchteten, dass die Substanz des Hauses beschädigt werden könnte. Sie führten Geräusche, Kondenswasser und die Abluftwärme der Klimaanlage als mögliche Probleme an.

Die Familie mit Kühlwunsch wandte sich an das Amtsgericht Berlin-Pankow, wo sie aber keinen Erfolg hatte. Das Landgericht Berlin erlaubte in der Berufung dagegen den Einbau der Klimaanlage. Es machte dabei verschiedene Vorgaben. Unter anderem dürften Nachbarn nicht von Lärm belästigt werden, weshalb das Gerät einen Schlafmodus brauche. Außerdem müsse es verkleidet werden, sodass es das Gesamtbild der Wohnanlage nicht störe.

Gegen dieses Urteil wandte sich die Eigentümergemeinschaft an den Bundesgerichtshof. Dieser bestätigte nun die Entscheidung des Landgerichts.

Questions ouvertes

  • Wie werden "übermäßige Beeinträchtigungen" im Einzelfall definiert?
  • Welche konkreten Regelungen können in Hausordnungen getroffen werden?
  • Wie oft wird gegen übermäßigen Lärm vorgegangen?

Sujets liés

This article was originally published by Spiegel Wirtschaft.

Articles liés

Frankreich legalisiert assistierten Suizid unter strengen Auflagen
En développement·hier

Frankreich legalisiert assistierten Suizid unter strengen Auflagen

Die französische Nationalversammlung hat ein Gesetz verabschiedet, das unheilbar kranken Menschen im fortgeschrittenen Stadium bei unerträglichen Leiden den assistierten Suizid ermöglicht. Das Gesetz sieht strenge Regeln vor, darunter die Notwendigkeit eines klaren Wunsches des Patienten und die Prüfung durch ein interdisziplinäres Gremium. Medizinisches Personal kann die Teilnahme verweigern.

Tagesschau Ausland
1 min de lecture
Plus sur ce sujetKlimaanlage