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Bayerischer Verfassungsschutz darf AfD weiter beobachten
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD in Bayern weiter beobachten darf. Die Partei legte Berufung ein, die nun abgewiesen wurde. Die Beobachtung basiert auf Aussagen zur Remigration, die als verfassungsfeindlich eingestuft wurden.
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Die Zeit