Bayerischer Verfassungsschutz darf AfD weiter beobachten
L'essentiel
- Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD in Bayern weiter beobachten darf.
- Die Partei legte Berufung ein, die nun abgewiesen wurde.
- Die Beobachtung basiert auf Aussagen zur Remigration, die als verfassungsfeindlich eingestuft wurden.
Résumé généré par IA
Pourquoi c'est important
Der Bayerische Verfassungsschutz darf die AfD in Bayern wegen des Verdachts auf verfassungswidrige Bestrebungen weiter beobachten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies eine Berufung der Partei ab.
Der Bayerische Verfassungsschutz darf die AfD in dem Freistaat wegen des Verdachts auf verfassungswidrige Bestrebungen in der Partei weiter beobachten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ließ eine Berufung des AfD-Landesverbands gegen ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts München ab.
Der Verwaltungsgerichtshof begründete die Entscheidung mit Aussagen der Partei zur Remigration, die zu »Umsturzphantasien oder zu einer fortgesetzten Agitation gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung das Maß der zulässigen Kritik am verfassungsrechtlichen System überstiegen«. Die von der AfD aufgeworfenen Fragen seien bereits in der Rechtsprechung geklärt, die Einwände gegen das Urteil griffen nicht durch. Die Entscheidung ist demnach unanfechtbar.
Grund für die Beobachtung des Parteiverbands durch den bayerischen Verfassungsschutz war ein Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz vom Juni 2021. Das Verwaltungsgericht München hatte einen Eilantrag der Partei gegen die Entscheidung abgelehnt. Auch im Hauptsacheverfahren erhielt die AfD nicht Recht.
Das Gericht ließ damals keine Berufung zu. Dies versuchte die AfD nun über den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzufordern – auch dies ist gescheitert.
Parteivorstand sollte abgewählt werden
Der bayerische AfD-Landesverband befindet sich derzeit in einem Machtkampf. Auf dem Landesparteitag im Oktober sprachen sich 57 Prozent der anwesenden Mitglieder für eine Abwahl eines Großteils des amtierenden Vorstands aus. Die Antragsteller kritisierten fehlende Professionalität im Landesverband. Weil keine Zweidrittelmehrheit zustande kam, scheiterte die Abwahl. Die AfD-Bundesvorsitzende Alice Weidel hatte den Verband kürzlich öffentlich zur Geschlossenheit aufgerufen.
Questions ouvertes
- Wie wird die AfD auf die Entscheidung reagieren?
- Welche weiteren Schritte plant der Verfassungsschutz?


