
EU-Fluggastrechte: Entschädigung bei Verspätungen bleibt, aber Neuerungen kommen
EU-Fluggastrechte bleiben bei Verspätungen weitgehend gleich, mit Entschädigung ab drei Stunden. Neuerungen betreffen Preisvergleich für Handgepäck, Mitnahme von Musikinstrumenten und kostenlose Sitzplatzreservierung für Familien. Airlines müssen Passagiere über ihre Rechte informieren.

