
Urteil im Gema-Streit: KI-Musikfirma Suno verletzt Urheberrecht
Das Landgericht München I hat in einem Urteil die Klage der Gema gegen die KI-Musikfirma Suno weitgehend bestätigt. Suno muss es künftig unterlassen, urheberrechtlich geschützte Musikwerke ohne Zustimmung zu vervielfältigen oder für das KI-Training zu nutzen. Dies stärkt das Urheberrecht deutscher Künstler.











