Was das „Recht auf Reparatur“ für Verbraucher und Hersteller bedeutet
Das neue „Recht auf Reparatur“ verpflichtet Hersteller zur Reparatur von Geräten zu angemessenen Preisen. Es gilt unabhängig von der Garantie und für eine übliche Lebensdauer der Produkte, auch für Altgeräte. Verbraucher können Ersatz oder Kaufpreiserstattung verlangen, wenn Geräte nicht reparierbar sind. Hersteller müssen Ersatzteile anbieten, aber keine Originalteile vorschreiben. Die EU-Richtlinie soll nachhaltigen Konsum fördern, stößt aber bei der Industrie auf Bedenken bezüglich Kosten und Rechtsunsicherheit.