Amtsgericht Frankfurt: Hessische Mietschutzverordnung ist unwirksam
Verlängerung der Mietpreisbremse gilt als Neuerlass und erfüllt nicht alle Anforderungen
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Das Amtsgericht Frankfurt hat die Verlängerung der Hessischen Mietschutzverordnung zur Mietpreisbremse für unwirksam erklärt, da sie auf fünf Jahre beschränkt war und die Verlängerung nicht alle Anforderungen für einen Neuerlass erfüllte.
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Why It Matters
Die Hessische Mietschutzverordnung regelte die Mietpreisbremse in Hessen und lief ursprünglich im November 2025 aus.
Das Amtsgericht Frankfurt hält die Verlängerung der Hessischen Mietschutzverordnung zur Mietpreisbremse für unwirksam. Nach Ansicht des Gerichts endete die Mietpreisbremse daher im November 2025, als die alte Verordnung auslief. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts von Mitte Juni hervor. Zuvor hatte die «Frankfurter Rundschau» darüber berichtet.
Gericht: Bei Verlängerung alte Zahlen genutzt Die Verordnung zur Mietpreisbremse in Hessen war auf fünf Jahre beschränkt. Im November 2025 lief sie aus – das Land Hessen verlängerte sie daraufhin für ein Jahr. Und genau um diese Verlängerung geht es jetzt. Das Gericht ist der Ansicht, dass die Verordnung nicht hätte verlängert werden dürfen, da sie auf fünf Jahre begrenzt gewesen sei. Die Verlängerung sei daher gleichzustellen mit einem Neuerlass der Verordnung: Sie müsse daher auch alle Anforderungen erfüllen, die für eine neu erlassene Verordnung gelten. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass die Verordnung diesen Anforderungen nicht gerecht wurde. Als Grundlage für die Verlängerung Ende 2025 hat das Land Daten von 2014 bis 2019 herangezogen, obwohl aktuellere Zahlen vorgelegen hätten. Die seien aber nicht genutzt worden, so das Gericht. Das komme einer «Verweigerung der gesetzlich geforderten Begründung der Verordnung gleich».
Wer hatte geklagt? Konkret ging es in dem Verfahren um einen Streit zwischen einer Mieterin und einer Vermieterin. Die Mieterin klagte, weil sie der Ansicht war, zu viel Miete gezahlt zu haben. Zudem wollte sie erreichen, dass sie auch in Zukunft weniger Miete zahlen müsse. Dabei berief sie sich auf die sogenannte Mietpreisbremse. Für vergangene Mietzahlungen gab das Gericht der Klägerin recht. Doch bei der Feststellung der künftigen Mietzahlungen wies das Amtsgericht die Klage ab.
Welche Auswirkungen hat das Urteil? Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Entscheidung des Amtsgerichts ist nicht bindend für andere Gerichte – sie können in ähnlichen Fällen anders entscheiden. Das Urteil kann aber zur Orientierung herangezogen werden und damit eine Signalwirkung haben. Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, sagte, das Urteil habe eine «enorme Strahlwirkung» für ganz Hessen. «Die Mieterschutzverordnung ist auch für alle anderen hessischen Kommunen nicht mehr haltbar. Die Landesregierung hat damit eine erhebliche Verunsicherung in alle Mietverhältnisse in den betroffenen Kommunen getragen.»
What to Watch
AI outlook — possibilities, not facts
Die Landesregierung wird eine neue, überarbeitete Verordnung vorlegen.
Likely · Within weeks
Open Questions
- Wie reagiert die Landesregierung auf das Urteil?
- Welche Auswirkungen hat dies auf bestehende Mietverträge?


