Arbeitsgericht Düsseldorf: Homeoffice-Widerruf nur mit guter Begründung
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- Ein Arbeitnehmer klagte gegen den Widerruf seines Homeoffice-Anteils.
- Das Arbeitsgericht Düsseldorf gab ihm teilweise Recht: Zwar besteht kein genereller Rechtsanspruch auf Homeoffice, doch ein einmal gewährter Anteil lässt sich nicht ohne substanziierte Begründung widerrufen.
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Ein Arbeitnehmer klagte gegen den Widerruf seines Homeoffice-Anteils. Das Arbeitsgericht Düsseldorf gab ihm teilweise Recht: Zwar besteht kein genereller Rechtsanspruch auf Homeoffice, doch ein einmal gewährter Anteil lässt sich nicht ohne substanziierte Begründung widerrufen.

