Arbeitsministerium will mehr Flexibilität bei der Wochenarbeitszeit
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- Das Bundesarbeitsministerium plant eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes, um mehr Flexibilität bei der Wochenarbeitszeit zu ermöglichen.
- Tarifpartner sollen künftig statt einer täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbaren können.
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Why It Matters
Das Bundesarbeitsministerium plant eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes, um mehr Flexibilität bei der Wochenarbeitszeit zu ermöglichen. Tarifpartner sollen künftig statt einer täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbaren können.
Berlin. Das Bundesarbeitsministerium will den Acht-Stunden-Tag nicht pauschal abschaffen, aber mehr Spielraum für längere Arbeitstage schaffen und so die vereinbarte Wochenarbeitszeit ermöglichen. Allerdings plant Ministerin Bärbel Bas (SPD), dies an Vereinbarungen der Tarifpartner zu koppeln: Nur diese sollen künftig anstelle einer täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbaren können.
Dies geht aus einem Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes hervor, der am Donnerstag auch dem Handelsblatt vorlag. Die Nachrichtenagentur Reuters hatte zuerst berichtet. Aus dem Ministerium der SPD-Co-Chefin Bas hieß es, es handele sich um einen Arbeitsentwurf, der nicht final abgestimmt sei.
Der Entwurf greift eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD auf. Darin hatte die Koalition angekündigt, die Möglichkeit einer wöchentlichen statt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Für Bereiche ohne Tarifvertrag soll es dem Entwurf zufolge aber im Grundsatz bei der täglichen Höchstarbeitszeit bleiben.
Die Reform der Arbeitszeitregeln soll integraler Bestandteil des Reformpakets werden, das die Koalition noch vor der Sommerpause verabschieden will. Eine Rentenreform und eine Steuerreform sind ebenfalls geplant.
Open Questions
- Wie wird die Regelung für Bereiche ohne Tarifvertrag aussehen?
- Wann genau tritt die Reform in Kraft?


