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Arbeitszeitgesetz: Flexibilität vs. Gesundheitsschutz
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Handelsblatt6/13/2026Politics7 min readGermany

Arbeitszeitgesetz: Flexibilität vs. Gesundheitsschutz

Quick Look

  • Die geplante Änderung des Arbeitszeitgesetzes in Deutschland, die eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden anstrebt, wird kontrovers diskutiert.
  • Während einige die Flexibilität für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf begrüßen, warnen andere vor gesundheitlichen Risiken und plädieren für die Beibehaltung des Acht-Stunden-Tages.

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Why It Matters

Die Bundesregierung plant eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes, um weg vom Acht-Stunden-Tag hin zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden zu gehen. Dies soll vor allem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern.

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Aktuell gilt: Acht Stunden pro Tag sind die Obergrenze. Auf dieser Basis ergibt sich eine Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche mit sechs Werktagen. Außerdem müssen Beschäftigte eine Ruhezeit von elf Stunden einhalten, auch Pausen sind verbindlich geregelt. In Ausnahmefällen können Arbeitnehmer auch zehn Stunden pro Tag arbeiten, wenn diese Mehrarbeit im Nachgang wieder ausgeglichen und im Durchschnitt von sechs Monaten die Höchstarbeitszeit von acht Stunden pro Tag nicht überschritten wird.

Und doch soll sich vor allem eines ändern: Die Bundesregierung will weg vom Acht-Stunden-Tag, hin zu einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Die neue Regelung soll vor allem Frauen und jungen Vätern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern.

Ich bin seit acht Jahren bei Sipgate angestellt und verantworte dort das Marketing für einige unserer Produkte. Derzeit arbeite ich 32 Stunden in der Woche, auf fünf Tage verteilt. Los geht es gegen 8 Uhr, nachdem ich meine fünfjährige Tochter in die Kita gebracht habe. Obwohl mein Arbeitgeber meinen Kollegen und mir sehr viel Freiheit und Eigenverantwortung bei der Gestaltung unserer Arbeit gewährt, ist meine Kernarbeitszeit doch durch mein Team vorgegeben. Wir treffen uns jeden Morgen um 9 Uhr, um unsere täglichen Aufgaben zu verteilen. Deutlich früher zu starten, würde deshalb für mich keinen Sinn ergeben. Gegen 15 Uhr hole ich meine Tochter wieder von der Kita ab.

Wir haben ein elektronisches System zur Arbeitszeiterfassung und ganz ehrlich: In manchen Wochen muss ich schon gucken, dass ich auf meine 32 Stunden komme. Mal ist die Kleine krank, mal die Kita zu, mal ein zusätzlicher privater Termin (Handwerker, Arzt etc.). Natürlich können auch mal die Großeltern aushelfen, aber das ist nicht die Regel. Wenn ich also die Möglichkeit hätte, an anderen Tagen nachzuarbeiten, auch über die Höchstarbeitszeit von acht Stunden hinaus, würde mir das den Druck nehmen.

Und das könnte in Zukunft noch relevanter für mich werden, denn mein Partner und ich leben seit Kurzem in Trennung. Wir möchten uns gerne gemeinsam um unsere Tochter kümmern und uns dazu wochenweise aufteilen. Für mich bedeutet das: In Wochen, in denen meine Tochter bei mir ist, würde ich weiterhin 32 Stunden arbeiten. In den anderen könnte ich deutlich mehr arbeiten. Mit dem neuen Arbeitszeitgesetz, das es ermöglichen soll, auch mal zehn oder elf Stunden pro Tag zu arbeiten, könnte ich meine Stunden dann sogar deutlich aufstocken. Diese Flexibilität käme meiner Familie und mir sehr gelegen.

Ob die Bundesregierung irgendwelche Begrenzungen der Arbeitszeit plant, interessiert mich als Junganwalt in einer Großkanzlei mit namhaften Mandanten aus der Wirtschaft eigentlich nicht. Die Änderungen würden bei mir nichts ändern. Ich arbeite ohnehin immer länger als erlaubt. Ob das zehn Stunden über irgendeiner Grenze des Gesetzes sind oder 20, ist dann auch egal. Ich fühle mich nicht ausgebeutet. Meine Rechnung geht so: Ich arbeite doppelte Schichten und bekomme dafür doppelt so viel wie andere Anwälte in kleinen Kanzleien oder Juristen im Staatsdienst.

Lange Arbeitszeiten gehören in meiner Position dazu. Ich bin bereit, Abende, Wochenenden und oft auch Urlaubstage zu opfern, und lasse mir das gut bezahlen. Meine Taktung wird von den Mandanten und deren Deadlines bestimmt. Es gehört zu meinem Job, weiterzuarbeiten, wenn kurz vor Feierabend eine dringende Anfrage hereinkommt. Hart arbeiten musste ich schon im Studium, daran bin ich gewöhnt.

Mein Schicksal ist frei gewählt. Ich könnte auch woanders arbeiten, wo pünktlich um 17 Uhr Feierabend ist. Das würde dann schlechter bezahlt und hätte auch weniger Renommee. Hier dagegen komme ich an spannende Projekte, ich kann viel lernen, habe tolle Karrierechancen – intern wie extern.

Statt an M&A-Deals mit schwieriger Planbarkeit mitzuarbeiten, könnte ich mich in unserer Kanzlei auch auf Baurecht oder Verwaltungsrecht verlegen. Dann würde ich ebenfalls weniger verdienen und wäre in der Ansehenshierarchie der Sozietät eher am unteren Ende. Und anderswo verschaffe ich mir mit dem klangvollen Namen einer Großkanzlei in meiner Vita für mein gesamtes Leben ein gutes Entree.

Angst vor Behörden, die Strafen verhängen für zu lange Arbeitszeiten, haben Großkanzleien bislang nicht. Behörden kontrollieren weder die Dokumentation der Arbeitsstunden noch die Einhaltung von Grenzen. Sie haben zu wenig Personal dafür. Von Mandanten, deren Mitarbeiter überlange Arbeitszeiten haben und bei denen Behörden Kontrollen ankündigten oder sogar eine Dokumentation anforderten, weiß ich, dass sie dann die Stundenaufzeichnungen einfach fälschten.

Seit 20 Jahren arbeite ich in der Windenergiebranche, immer in Vollzeit, seit elf Jahren in einem Energieunternehmen. Ich starte in der Regel gegen 8 Uhr morgens. Das Ende meines Arbeitstags ist unterschiedlich, freitags meist schon um 15 Uhr, ansonsten zwischen 16.30 und 17 Uhr, manchmal auch später. Meine acht beziehungsweise in Ausnahmefällen auch zehn Stunden Arbeitszeit habe ich gut im Blick. Und gleiche das mit längeren Mittagspausen oder auch mal freien Tagen aus. Denn ich bin überzeugt: Der Acht-Stunden-Arbeitstag hat seinen Sinn.

In den frühen Jahren meines Berufslebens habe ich wenig auf die täglichen Arbeitsstunden geachtet. Als Abteilungsleiterin habe ich oft so lange gearbeitet, bis alles erledigt war – also regelmäßig mehr als acht Stunden pro Tag. Heute stelle ich mir die Frage: Wofür? Es gab kein Lob, keinen Dank und auch keine Gehaltserhöhung. Stattdessen ging diese Arbeitsweise zulasten meiner Familie und meiner Gesundheit. Mit knapp 40 stand ich kurz vor dem Burn-out. Ich war viele Wochen krank. Das war für mich ein Warnschuss – und Anlass, etwas zu ändern.

Natürlich sehe ich auch Vorteile in der Flexibilisierung der täglichen Höchstarbeitszeit, vor allem für die jüngere Generation, die vielleicht gerade Kinder großzieht. Aber in erster Linie sehe ich gesundheitliche und damit volkswirtschaftliche Risiken, wenn wir uns vom Acht-Stunden-Arbeitstag als Standard verabschieden.

Ich möchte gerne lange arbeiten, weil mir mein Job Spaß macht. Nach der aktuellen Regel kann ich mit 67 Jahren in Rente gehen. Das wird aber nur funktionieren, wenn ich mit meinen Ressourcen auch richtig haushalte. Der Grund für das Arbeitszeitgesetz, wie es aktuell gilt, ist ja der Gesundheitsschutz.

Ich glaube nicht, dass unsere Gehirne darauf ausgelegt sind, täglich zehn Stunden oder mehr effizient und konzentriert zu arbeiten. Die Frage ist doch: Kann ich nach acht Stunden noch konzentriert die richtige Finanzentscheidung treffen? Ich denke, dass das Risiko, eine falsche Entscheidung zu treffen, zunimmt, wenn ich länger als acht Stunden oder sogar zehn Stunden arbeite.

Zudem bietet das aktuelle Gesetz in meinen Augen als Arbeitnehmerin und Privatperson schon ausreichend Flexibilität. Zehn Stunden an einzelnen Tagen sind ja erlaubt. Auch heute schon kann man Wochenendarbeit beantragen. Vielleicht sollten wir solche Anträge auf Ausnahmen erleichtern, anstatt das Gesetz für alle zu ändern. Dann würde Mehrarbeit nur dort beantragt, wo es wirklich nötig ist, weil etwa ein Projekt fertig oder eine kritische Situation gelöst werden muss. Für alle anderen würde weiterhin der Acht-Stunden-Arbeitstag gelten und den Gesundheitsschutz bieten, der gebraucht wird, um bis 67 oder länger produktiv zu arbeiten.

*Name der Redaktion bekannt

What to Watch

AI outlook — possibilities, not facts

  • Die Bundesregierung wird das Arbeitszeitgesetz ändern, um eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden zu ermöglichen.

    Possible · Within months

Open Questions

  • Wie werden die Kontrollen der Arbeitszeiten in Großkanzleien aussehen?
  • Welche konkreten gesundheitlichen Risiken ergeben sich aus längeren Arbeitszeiten?

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