Arbeitszeitgesetz: SPD-Ministerium legt Entwurf für Reform vor
Quick Look
- Das Bundesarbeitsministerium hat einen Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt.
- Kernpunkte sind flexiblere Arbeitszeitmodelle und eine detaillierte Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.
- Arbeitgeberverbände kritisieren den Entwurf scharf.
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Why It Matters
Das Bundesarbeitsministerium hat einen ersten Entwurf für die Reform des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt, der eine Lockerung der täglichen Arbeitszeit und eine detaillierte Erfassungspflicht vorsieht. Arbeitgeber kritisieren den Entwurf scharf.
Das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium hat einen ersten Referentenentwurf für die umstrittene Reform des Arbeitszeitgesetzes ausgearbeitet. Er liegt der ZEIT vor und kommt nur eine Woche nach dem Sozialpartnerdialog im Kanzleramt. Beim Thema Arbeitszeit hatte die Union Druck auf die Sozialdemokraten gemacht, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Änderung umzusetzen. Aus Ministeriumskreisen heißt es, dass der Entwurf sich noch in der internen Hausabstimmung befinde und noch nicht final abgestimmt sei. Das Papier sei noch nicht in die Frühkoordinierung oder die Ressortabstimmung gegangen.
Der Entwurf umfasst nun erstmals die geplanten neuen Regeln für Arbeitszeit, Ruhezeiten und Zeiterfassung. Im Kern will Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) zwei große Änderungen: Erstens soll der Spielraum für flexiblere Arbeitszeitmodelle erweitert werden – das wäre die lange geforderte Lockerung, die Arbeitgeber und die Union sich wünschen. Tarifvertragsparteien sollen demnach künftig statt einer täglichen eine maximale Wochenarbeitszeit vereinbaren können – dann fiele die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von elf Stunden Unterbrechung zwischen zwei Arbeitseinsätzen weg, an der sich die Arbeitgeber seit vielen Jahren stören. Voraussetzung ist laut dem Entwurf aber, dass zugleich tarifliche Regelungen zum Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erfolgen sollen. Konkret heißt das: Diese Regeln müssten über die bisherigen Rechte für Gesundheitsschutz hinausgehen.
Zweitens will die SPD-Co-Chefin die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ausdrücklich und detailliert im Gesetz verankern. Arbeitgeber sollen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit grundsätzlich am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzeichnen. Die Aufzeichnung kann zwar auch durch die Beschäftigten selbst oder durch Dritte erfolgen, verantwortlich bleibt aber der Arbeitgeber. Tarifverträge sollen Ausnahmen zulassen können, etwa eine nicht elektronische Erfassung oder eine spätere Dokumentation bis spätestens sieben Tage nach der Arbeitsleistung. Für kleine Betriebe sind zudem längere Übergangsfristen vorgesehen. Arbeitgeber mit bis zu zehn Beschäftigten sollen dauerhaft auch anders aufzeichnen dürfen.
Wochenarbeitszeit soll an Dokumentationspflicht gekoppelt werden
Neu an dem Entwurf ist vor allem die politische Verbindung zweier Forderungen, nämlich der Lockerung der täglichen Arbeitszeit bei gleichzeitiger Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Hier war Deutschland ohnehin schon unter Zugzwang: Der Europäische Gerichtshof hatte 2019 im sogenannten Stechuhr-Urteil entschieden, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber zu einem objektiven, verlässlichen und zugänglichen System zur Erfassung der Arbeitszeit verpflichten müssen. Das Bundesarbeitsgericht leitete daraus 2022 ab, dass Arbeitgeber in Deutschland schon nach geltendem Recht verpflichtet sind, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen.
Anders als frühere Vorlagen aus dem Jahr 2023 unter Bas’ Vorgänger Hubertus Heil (SPD), die der ZEIT vorliegen, beschränkt sich das Ministerium nun nicht mehr auf die technische Frage, wie die Arbeitszeiterfassung gesetzlich umgesetzt wird. Der Entwurf verbindet die Erfassungspflicht mit einer arbeitszeitpolitischen Öffnung hin zu mehr Flexibilität bei der Verteilung der Arbeitszeit über die Woche.
Möglicher Konflikt mit der Union
Der Entwurf könnte für weiteren Streit in der Koalition sorgen. Arbeitgeber fordern seit Langem, den starren Acht-Stunden-Tag zugunsten einer Wochenlogik aufzubrechen und die Zeiterfassung möglichst bürokratiearm auszugestalten. In einem Antrag der CDU/CSU aus der vergangenen Legislaturperiode hieß es entsprechend, freiwillige Vertrauensarbeitszeitmodelle müssten ohne strikte Erfassungspflichten erhalten bleiben. Eine elektronische Form dürfe nicht generell vorgeschrieben werden. Zudem brauche es wöchentliche statt täglicher Höchstarbeitszeiten.
Der neue Entwurf bleibt bei der Vertrauensarbeitszeit deutlich restriktiver. Sie soll zwar weiter möglich bleiben, aber nicht mehr außerhalb einer nachvollziehbaren Dokumentation. Zudem sollen Arbeitgeber auch in solchen Modellen sicherstellen, dass Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben zu Dauer und Lage der Arbeits- und Ruhezeiten bekannt werden.
Von den Arbeitgebern kam umgehend Kritik an dem Entwurf. Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall nannte die geplanten Regeln einen »Rückfall in alte Regulierungsmuster«. Der Entwurf missachte den Koalitionsvertrag und sei in wesentlichen Teilen eine Neuauflage eines bereits 2023 gescheiterten Vorschlags, hieß es vom Verband. »Das grenzt an Arbeitsverweigerung und hat mit einer pragmatischen Anpassung an die Realität der Arbeitswelt nichts zu tun«, sagte Hauptgeschäftsführer Oliver Zander. Besonders kritisch bewertete der Verband, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Möglichkeit einer wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeit nur unter strengen Bedingungen und mit Tarifvorbehalt umgesetzt werden soll. »Damit wird ein zentrales Reformversprechen vollständig ausgehöhlt«, sagte Zander.
Auch die geplante umfassende, elektronische und taggleiche Erfassung der gesamten Arbeitszeit ohne Ausnahmen lehnte der Verband entschieden ab. »Die vollständige Erfassungspflicht entkernt die Vertrauensarbeitszeit vollständig«, sagte Zander. Dies widerspreche dem Bedürfnis vieler Betriebe und Beschäftigter nach flexiblen Lösungen. Der Entwurf müsse »umgehend vom Tisch und grundlegend überarbeitet werden«.
Die heutige Rechtslage ist eng. Nach geltendem Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer nicht länger als acht Stunden pro Tag arbeiten, bestimmte Ausnahmen erlauben auch einen 10-Stunden-Tag. Danach gilt eine Ruhepause von elf Stunden, nur in besonderen Arbeitsumgebungen wie im Krankenhaus oder Gaststätten darf davon abgewichen werden. Dokumentiert werden muss bisher alles, was über die acht Stunden hinaus geht und an Sonn- und Feiertagen abgeleistet wird.
What to Watch
AI outlook — possibilities, not facts
Koalitionsstreit über Arbeitszeitgesetzreform wird sich verschärfen.
Likely · Within weeks
Open Questions
- Wann wird der Entwurf final abgestimmt?
- Wie wird die Union auf den Entwurf reagieren?
- Werden Tarifparteien die neuen Regelungen nutzen?




