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BackArbeitszeitreform in Deutschland stößt auf Kritik
Arbeitszeitreform in Deutschland stößt auf Kritik
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Handelsblatt6/18/2026Politics3 min readGermany

Arbeitszeitreform in Deutschland stößt auf Kritik

Quick Look

  • Pläne zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten in Deutschland, die den Achtstundentag lockern und eine Wochenarbeitszeit ermöglichen sollen, stoßen auf scharfe Kritik von Arbeitgebern und der Union.
  • Der Entwurf aus dem SPD-geführten Arbeitsministerium sieht vor, dass Tarifverträge eine Wochenarbeitszeit von bis zu 48 Stunden im Jahresschnitt erlauben, was von Arbeitgebern als gewerkschaftliche Maximalposition kritisiert wird.
  • Zudem soll die Arbeitszeiterfassung elektronisch erfolgen, was von Arbeitgebern als bürokratisch und gefährdend für die Vertrauensarbeitszeit angesehen wird.

AI-generated summary

Why It Matters

Pläne zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten in Deutschland, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurden, sehen Änderungen beim Achtstundentag und der Arbeitszeiterfassung vor. Ein erster Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium stößt auf breiten Widerstand.

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Ein erster Entwurf zur Reform der Arbeitszeiten in Deutschland sickert durch. Und stößt sofort auf Widerspruch. Es geht um den Achtstundentag. 18.06.2026 - 14:12 Uhr Quelle: dpa Artikel anhören

Bei der geplanten Reform des Arbeitszeitgesetzes geht es um Änderungen beim Achtstundentag und bei der Arbeitszeiterfassung. (Symbolbild) Foto: Sina Schuldt/dpa/dpa-tmn

Berlin. Pläne aus dem SPD-geführten Bundesarbeitsministerium zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten in Deutschland haben scharfe Kritik aus der Wirtschaft auf sich gezogen. Auch vom Koalitionspartner Union kommt Widerspruch.

Ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Ministerium müsse zurückgezogen und völlig überarbeitet werden, forderte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger laut einer Mitteilung. Er erfülle die Anforderungen an eine flexible, digitale Arbeitswelt an keiner Stelle.

Wochenarbeitszeit statt Achtstundentag?

Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, für mehr Flexibilität „die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit“ zu schaffen. Umgesetzt werden soll das durch eine Reform des Arbeitszeitgesetzes, in dem es aktuell heißt: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.“

In bestimmten Fällen sind Ausnahmen schon möglich. Die Arbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn sie innerhalb eines halben Jahres im Schnitt acht Stunden pro Tag nicht überschreitet. In Tarifverträgen dürfen weitere Regelungen getroffen werden.

Entwurf tastet Achtstundentag grundsätzlich nicht an

In Berlin sickerte nun ein erster Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes aus dem zuständigen Arbeitsministerium durch. Darin bleibt der Achtstundentag grundsätzlich unangetastet. Die Ausnahmeregelungen sollen aber erweitert werden. In Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen soll es demnach möglich sein, „anstelle einer werktäglichen, eine wöchentliche Begrenzung der Arbeitszeit zu vereinbaren“, wenn gleichzeitig Regelungen zum entsprechenden Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer aufgestellt werden. Eine solche Wochenarbeitszeit soll im Jahresschnitt bei maximal 48 Stunden liegen dürfen.

Wirtschaftsverbände kritisieren, dass die Möglichkeit einer Umstellung auf eine Wochenarbeitszeit an die Tarifbindung geknüpft werden soll. „Was hier vorgelegt wurde, ist keine Reform, sondern eine Ansammlung gewerkschaftlicher Maximalpositionen“, sagte Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall.

Widerspruch kam auch von CDU und CSU: „Die Position der Union ist klar: Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit schafft eine erhebliche Flexibilisierung in einer Vielzahl von Berufen. Das wollen wir für alle Arbeitnehmer ermöglichen, egal ob mit oder ohne Tarifbindung“, sagte der Sprecher der Fraktion für Arbeit und Soziales, Marc Biadacz (CDU), dem „Handelsblatt“.

Pläne können sich noch ändern

In Kreisen des Arbeitsministeriums wurde darauf verwiesen, dass der bekanntgewordene Entwurf noch in einem frühen Stadium sei und im Haus noch abgestimmt werde. Danach folgt eine Abstimmung innerhalb der ganzen Bundesregierung. Nach einem Kabinettsbeschluss berät auch noch der Bundestag darüber. Es ist also noch völlig offen, wie die Gesetzesänderung am Ende wirklich aussieht.

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An dem Projekt scheiden sich die Geister. So machte der SPD-Arbeitsmarktpolitiker Jan Dieren schon im vergangenen Jahr deutlich, dass die Reform des Arbeitszeitgesetzes „kein Wunschprojekt“ der SPD sei. Die Gewerkschaften mobilisieren seit Monaten mit der Kampagne „Mit Macht für die 8“ gegen die Pläne und warnen vor einer Abschaffung des Achtstundentags, der vor mehr als 100 Jahren eingeführt wurde. Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wurde er 1918 erstmals gesetzlich verankert.

Gesetz sieht weitere Änderungen vor

Der nun bekanntgewordene Gesetzentwurf sieht weitere Neuregelungen vor. So sollen künftig täglich Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit

elektronisch erfasst werden. Nur so sei es nach EU-Rechtsprechung möglich, die tatsächliche Einhaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit sowie der täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten sicherzustellen, heißt es in der Begründung zum Entwurf. Die Arbeitgeber kritisieren das als zu bürokratisch und sehen die Möglichkeit der sogenannten Vertrauensarbeitszeit damit gefährdet.

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What to Watch

AI outlook — possibilities, not facts

  • Gesetzesentwurf wird im Bundestag noch erheblich verändert.

    Likely · Within months

  • Kompromisslösung zwischen SPD und Union bei der Wochenarbeitszeit.

    Possible · Within months

Open Questions

  • Wie wird die endgültige Gesetzesänderung aussehen?
  • Welche Kompromisse werden zwischen den Koalitionspartnern erzielt?
  • Wie werden die Gewerkschaften auf die finale Fassung reagieren?

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This article was originally published by Handelsblatt.

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