Bundesbeamte: Geringere Besoldungserhöhung als geplant
Innenministerium korrigiert ursprünglichen Entwurf – Spitzenbeamte erhalten keine Sonderanpassung
Quick Look
- Die Bundesregierung plant eine geringere Anhebung der Beamtenbesoldung als ursprünglich vorgesehen.
- Spitzenbeamte erhalten keine Sonderzahlung über die reguläre Tarifanpassung hinaus.
- Die neue Besoldungstabelle ab Mai sieht für B3 monatlich 10.572,91 Euro statt 10.854,48 Euro vor, für B10 nur 16.530,96 Euro statt 17.946,70 Euro.
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Why It Matters
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2025 entschieden, dass die Beamtenbesoldung in Berlin von 2008 bis 2020 verfassungswidrig war. Rund 95 Prozent der Besoldungsregelungen in der Besoldungsordnung A waren betroffen. Die Bezüge hinkten der Tarifentwicklung und dem Verbraucherpreisindex hinterher.
Die Anhebung der Besoldung der Bundesbeamten soll geringer ausfallen als ursprünglich geplant. »Für Spitzenbeamte erfolgt keine Besoldungsanpassung über die reguläre tarifliche Anpassung hinaus«, heißt es aus dem Bundesinnenministerium. Eine neue Besoldungstabelle, die nun ab Mai gelten soll, sieht etwa für Beamte der Besoldungsgruppe B3 ein monatliches Grundgehalt von 10.572,91 Euro vor – statt der eigentlich geplanten Erhöhung auf 10.854,48 Euro. In der Besoldungsgruppe B10 sollen es 16.530,96 Euro pro Monat sein, anstatt des zunächst vorgesehenen Grundgehalts von 17.946,70 Euro. Auch die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten in Spitzenpositionen soll etwas weniger üppig ausfallen, als dies der ursprüngliche Plan vorsah. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte vor einigen Tagen einen Vorschlag für eine neue Besoldungsstruktur der Beamten im Bund vorgelegt. Seine Umsetzung in der ursprünglichen Fassung hätte Mehrausgaben von mehr als drei Milliarden Euro pro Jahr zur Folge gehabt. Der Entwurf sieht insgesamt eine stärkere Anpassung an die wirtschaftliche Entwicklung, die allgemeine Lohnentwicklung und die Lebenshaltungskosten vor. Mit dem Gesetzentwurf würden die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst und Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt, teilte das Bundesinnenministerium mit. Über den nun geänderten Entwurf müssen Kabinett und Bundestag noch entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2025 entschieden, dass die Beamtenbesoldung in Berlin von 2008 bis 2020 mit wenigen Ausnahmen verfassungswidrig war. Das Land habe seine Beamtinnen und Beamte in diesem Zeitraum teils jahrelang zu schlecht bezahlt. Laut Gericht betraf das rund 95 Prozent der Besoldungsregelungen in der Besoldungsordnung A, zu der etwa Polizistinnen, Polizisten und Feuerwehrleute zählen. Die Bezüge hinkten der Tarifentwicklung und dem Verbraucherpreisindex hinterher und hielten auch einem Vergleich mit dem Durchschnittseinkommen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit gleicher Qualifikation nicht stand. Dobrindt ist dabei wichtig zu betonen, dass er und die anderen Kabinettsmitglieder von der Anpassung ohnehin nicht profitieren. Er sagt: »Eine Gehaltserhöhung für Minister und Bundeskanzler durch die Alimentationsanpassung für Beamte war zu keinem Zeitpunkt vorgesehen und findet auch nicht statt.«
Open Questions
- Wann genau wird das Kabinett über den geänderten Entwurf entscheiden?
- Wie reagieren die Gewerkschaften auf die geringere Erhöhung?



