Bundesregierung will Stromversorgung mit neuen Kraftwerken sichern
Quick Look
- Die Bundesregierung plant eine neue Kraftwerksstrategie, um die Stromversorgung bei schwachen erneuerbaren Energien zu sichern.
- Neue Gaskraftwerke, die später mit Wasserstoff betrieben werden sollen, sollen ab 2031 ans Netz gehen.
- Änderungen bei Ausschreibungsregeln und Anforderungen an Batteriespeicher sind Teil des Gesetzes.
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Why It Matters
Die Bundesregierung will mit einer Kraftwerksstrategie die Stromversorgung sichern, falls Wind- und Solarenergie nicht ausreichen. Neue Gaskraftwerke sollen ab 2031 ans Netz gehen und später mit Wasserstoff betrieben werden.
Die Bundesregierung macht Nägel mit Köpfen gegen drohende Dunkelflauten. Das sind Tages- und Witterungsphasen, in denen Wind- und Solaranlagen nicht genügend Elektrizität produzieren.
Nach langen Debatten und Verhandlungen, auch mit der Europäischen Kommission in Brüssel, will die Koalition aus Union und SPD am Donnerstag endlich ihre Kraftwerksstrategie durch den Bundestag bringen, damit die Stromversorgung auch in Zukunft zu jeder Tages- und Nachtzeit gewährleistet ist.
Dann, so ist in Berlin zu hören, steht der ersten Ausschreibungsrunde für neue Reservekraftwerke im September nichts mehr entgegen. Nach vier bis fünf Jahren Planungs-, Genehmigungs- und Bauzeit sollen die ersten neuen Anlagen für die gesicherte Leistung im Jahr 2031 ans Netz gehen.
Das von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) eingebrachte „Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten“ (Strom-VKG) ist nötig, um auch nach dem Ende der Kernenergie und nach dem für 2038 geplanten Kohleausstieg eine ausreichend regelbare Stromversorgung sowie rund um die Uhr Netzstabilität sicherzustellen.
Das soll mit Batteriespeichern, steuerbaren Flexibilitäten, vor allem aber mit neuen Gaskraftwerken passieren, die spätestens im Jahr der Treibhausgasneutralität 2045 mit klimaschonendem Wasserstoff laufen müssen. Sie sollen nicht ständig Strom produzieren, sondern nur einspringen, wenn die Erneuerbaren schwächeln. Damit sich Investitionen und Betrieb trotzdem lohnen, werden die Erzeugungsunternehmen auch für das bloße Bereithalten der Anlagen bezahlt; letztlich ist ein „Kapazitätsmarkt“ geplant.
Gebotsobergrenzen steigen um mehr als 40 Prozent
Bis zuletzt waren die Details der neuen Regelungen umstritten. Jetzt gibt es wichtige Änderungen zum Gesetzentwurf, die der F.A.Z. vorliegen. Unter anderem werden die Gebotsobergrenzen oder Höchstwerte für die Kraftwerksausschreibungen angehoben. Das ist die maximale Vergütung, welche die Betreiber in den Auktionen vom Staat für das bloße Bereithalten der Kraftwerke fordern dürfen.
Statt 173.000 Euro je Megawatt reduzierter Leistung, wie in Reiches Ursprungsentwurf vorgesehen, will die Bundesregierung jetzt bis zu 244.000 Euro im Jahr in den Geboten zulassen, also 41 Prozent mehr. Ein mittleres Gaskraftwerk verfügt über rund 500 Megawatt Leistung. Theoretisch lassen sich damit also 122 Millionen Euro im Jahr erzielen, doch dürfte dieser Höchstzuschlag im Wettbewerb mit anderen Bietern nicht zu erreichen sein.
Geringere Anforderungen an Batteriespeicher
Der neue Entwurf geht nicht nur auf die Wünsche der Industrie ein, sondern auch auf die Bedenken von Kritikern, die in Reiches anfänglichen Plänen eine einseitige Bevorzugung der Gaskraftwerke gewittert hatten. So wird der Einsatz von Batteriespeichern erleichtert. Zwar bleibt es bei der Auflage, dass für die sogenannten Langzeitkapazitäten die Speicher in der Lage sein müssen, zehn Stunden lang Strom zu liefern.
Sie brauchen aber nicht mehr 100 Prozent, sondern nur noch mindestens 80 Prozent der installierten Leistung in das Versorgungsnetz einzuspeisen. Gelockert wird auch die Anforderung zur Aufladbarkeit. Es reicht jetzt, wenn sich die Speicher nach drei Stunden wieder füllen lassen, nicht schon nach einer Stunde. Dann müssen sie abermals zehn Stunden lang Strom liefern können.
Aufatmen in ostdeutschen Braunkohlerevieren
Etwas aufatmen können auch Nord- und Ostdeutschland nach der Revision von Reiches Plänen. Dort war befürchtet worden, dass aufgrund eines „Süd-Bonuses“ Reservekraftwerke vor allem in Süddeutschland entstehen würden. Doch nach der Einstellung der Braunkohleförderung und -verstromung wird auch in den anderen Regionen eine steuerbare Ergänzung für die erneuerbaren Energien nötig. Darauf hatte unter anderem der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz wiederholt hingewiesen. Die Energieunternehmen Leag in Brandenburg und Mibrag in Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie die Industriegewerkschaft BCE hatten die Bundesregierung aufgefordert, den Gesetzentwurf nachzubessern.
Nun werden in der Vorlage neben dem „netztechnischen Süden“ explizit auch „Kraftwerke an Standorten im netztechnischen Norden“ genannt. Der sächsische Bundestagsabgeordnete Lars Rohwer (CDU) feierte das am Montag als großen Erfolg. Die Fachpolitiker seiner Fraktion und der SPD hätten einen „regionenoffenen Netzbonus“ durchgesetzt.
Wasserstoff als Zukunft der Gasbranche
„Gaskraftwerke können und werden nun unabhängig von ihrem Standort ausgeschrieben und damit auch den Osten des Landes erreichen“, sagte Rohwer in Berlin. Pumpspeicherwerke kämen für den neuen „Nordost-Netzbonus“ ebenfalls infrage. Ein Drittel der Ausschreibungen würde künftig dort lokalisiert, zwei Drittel im Süden.
Die Novelle stößt auch auf die Zustimmung der Gasbranche. „Die ersten Ausschreibungen können wie geplant im September starten, damit die neuen Kapazitäten 2031 zur Verfügung stehen und der Kohleausstieg umgesetzt werden kann“, sagt Timm Kehler, Vorstand des Verbands Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft.
„Wasserstofffähige Gaskraftwerke sind Voraussetzung der Energiewende, sie sichern die Stromversorgung in Zeiten, in denen Wind und Sonne nicht liefern, und schaffen zugleich die Anlagenbasis für den späteren Betrieb mit Wasserstoff“, erläutert Kehler. „Dass der Bundestag das Strom-VKG noch vor der Sommerpause beschließt, ist deshalb ein wichtiges Signal.“
Kehler begrüßt die Nachbesserungen im parlamentarischen Verfahren, da sie auf Pragmatismus in den Ausschreibungen zum Bau der Kraftwerke zielten: „Durch mehr Flexibilität in den Gebotsanforderungen werden die Ausschreibungen praxistauglicher, was den Wettbewerb beleben wird.“ Wichtig ist für den Verbandschef jetzt, die Energieversorgung der Kraftwerke selbst in den Blick zu nehmen. „Die Beschaffung von Gas und Wasserstoff sowie die dafür nötige Infrastruktur müssen aktiv entwickelt werden“, fordert er.
What to Watch
AI outlook — possibilities, not facts
Erste Ausschreibungsrunde für neue Reservekraftwerke im September.
Very likely · Within months
Erste neue Anlagen für gesicherte Leistung gehen 2031 ans Netz.
Likely · Within years
Open Questions
- Wie hoch sind die tatsächlichen Betriebskosten der neuen Kraftwerke?
- Wann genau beginnt die Entwicklung der Wasserstoffinfrastruktur?


