Dynamit-Attrappen in Hamburger S-Bahn waren Scherzartikel
Quick Look
- In Hamburg wurden vermeintliche Dynamitstangen in einer S-Bahn entdeckt, die sich als Überbleibsel eines Junggesellenabschieds herausstellten.
- Die Bundespolizei ermittelt wegen Störung des öffentlichen Friedens.
AI-generated summary
Why It Matters
Drei rote Stangen wurden in einer Hamburger S-Bahn entdeckt, was zu einer Räumung und Absperrung des S- und U-Bahnbereichs Ohlsdorf führte. Bombenentschärfer bewerteten den Gegenstand als ungefährlich.
Die vermeintlichen Dynamitstangen in einer Hamburger S-Bahn haben sich als Überbleibsel eines Junggesellenabschieds entpuppt.
Videosichtungen hätten ergeben, dass die auf einer Sitzbank entdeckte Attrappe Bestandteil einer Kostümierung gewesen sei, teilte die Bundespolizei am Samstag mit.
Die Gruppe habe die drei roten, mit Kabeln umwickelten Stangen am Freitagvormittag beim Aussteigen am Flughafen offensichtlich vergessen.
Wegen des Fundes waren der Zug sowie der gesamte S- und U-Bahnbereich Ohlsdorf samt Bahnhofsvorplatz geräumt und abgesperrt worden.
Bombenentschärfer wurden hinzugezogen, die den Gegenstand gegen Mittag jedoch letztlich als ungefährlich bewerteten.
Während des Einsatzes war die U-Bahnlinie U1 zwischen den Haltestellen Fuhlsbüttel-Nord und Lattenkamp unterbrochen.
Auch der S-Bahn-Verkehr der Linie S1 war eingeschränkt, was auf den viel genutzten Linien Tausende Pendler betraf.
Andere Fahrgäste hatten die drei roten Stangen gegen 10.30 Uhr in einer S-Bahn der Linie S1 entdeckt.
Sie informierten den Zugführer, der daraufhin Alarm schlug.
Die Linie S1 verkehrt zwischen dem Flughafen, der Innenstadt und Blankenese.
Die Haltestelle Ohlsdorf ist die erste nach dem Hamburger Flughafen.
Bundespolizei ermittelt
Laut Bundespolizei sind die Dynamit-Attrappen als Spaßartikel im Internet frei verkäuflich.
Gleichwohl seien nun gegen die Person, die die unechten Dynamitstangen in der S-Bahn liegengelassen hat, Ermittlungen eingeleitet worden.
Der Vorwurf: „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.“
Der entsprechende Straftatbestand nach § 126 Strafgesetzbuch sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor.
Entscheidend ist dabei nicht, ob tatsächlich eine Gefahr bestand, sondern ob das Verhalten geeignet ist, die Bevölkerung zu beunruhigen oder einen solchen Eindruck zu erwecken.
Allerdings ist für eine Verurteilung in aller Regel ein Vorsatz nötig.
What to Watch
AI outlook — possibilities, not facts
Ermittlungen gegen die verantwortliche Person wegen Störung des öffentlichen Friedens.
Likely · Within weeks
Open Questions
- Wer genau hat die Attrappen zurückgelassen?
- Wird die Person verurteilt?