Quick Look
- Das Landgericht Wuppertal hat geurteilt, dass eine deutlich geringere Reichweite als vom Hersteller angegeben einen erheblichen Mangel bei Elektroautos darstellen kann.
- Käufer können das Fahrzeug dann reklamieren und unter Umständen zurückgeben.
- Ein Experte erklärt, wie Betroffene dies nachweisen können.
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Das Landgericht Wuppertal hat geurteilt, dass eine deutlich geringere Reichweite als vom Hersteller angegeben einen erheblichen Mangel bei Elektroautos darstellen kann. Käufer können das Fahrzeug dann reklamieren und unter Umständen zurückgeben. Ein Experte erklärt, wie Betroffene dies nachweisen können.



