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Geri|EU Commission Plans Easing of Debt Rules for Energy Transition Investments
EU Commission Plans Easing of Debt Rules for Energy Transition Investments
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Die Zeit·12 sa önce·🇩🇪Germany·Siyaset

EU Commission Plans Easing of Debt Rules for Energy Transition Investments

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Die Zeit
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Die EU-Kommission plant eine Lockerung der Schuldenregeln für die Mitgliedsstaaten. Angesichts der durch den Irankrieg verursachten Energiekrise sollen künftig höhere Schulden für Investitionen in die Energiewende erlaubt sein. Diese Ausgaben sollen unter eine bereits bestehende Ausnahmeregelung für Verteidigungsausgaben fallen können, wie die Kommission mitteilte.

Damit würden Rüstungs- und Energieausgaben um denselben finanziellen Spielraum konkurrieren. Die Regel soll mehr Investitionen in die Energiewende möglich machen. Anwendbar sein soll sie auf Maßnahmen, die seit Februar 2026 umgesetzt werden und die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen verringern.

Seit 2025 dürfen EU-Staaten die Schulden-Obergrenzen übertreten, sofern das Geld für Investitionen in Rüstung ausgegeben wird. Vier Jahre lang dürfen zusätzlich bis zu 1,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für die Verteidigung ausgegeben werden.

Deutschland könnte 27 Milliarden Euro mehr für die Energiewende ausgeben

Nach dem Willen der EU-Kommission sollen innerhalb dieses Rahmens nun im laufenden Jahr sowie 2027 und 2028 jeweils maximal 0,3 Prozent des BIP auch für Ausgaben etwa für die Förderung von Photovoltaikanlagen oder Investitionen in die Energieeffizienz genutzt werden können. Für die drei Jahre insgesamt muss eine Obergrenze von 0,6 Prozent eingehalten werden.

Deutschlands Bruttoinlandsprodukt lag 2025 bei rund 4,5 Billionen Euro. Dementsprechend würde die neue Regel rechnerisch höhere Ausgaben für die Energiewende von bis zu 27 Milliarden Euro ermöglichen.

Italien und Spanien forderten Lockerung

Eigentlich gelten in der EU strenge Obergrenzen für den Schuldenstand und die Neuverschuldung der Mitgliedsstaaten. So darf der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten. Gleichzeitig muss das jährliche Defizit unter drei Prozent der Wirtschaftsleistung gehalten werden.

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