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EU-Parlament blockiert Betrugsermittlungen gegen Angelika Niebler vorerst
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Handelsblatt5/19/2026Law4 min readGermany

EU-Parlament blockiert Betrugsermittlungen gegen Angelika Niebler vorerst

Eine knappe Mehrheit lehnte in geheimer Abstimmung die Aufhebung der Immunität der CSU-Europaabgeordneten ab.

Quick Look

  • Das Europäische Parlament hat einen Antrag der Europäischen Staatsanwaltschaft auf Aufhebung der Immunität von Angelika Niebler abgelehnt.
  • Damit werden mögliche Betrugsermittlungen gegen die CSU-Politikerin vorerst blockiert.

AI-generated summary

Why It Matters

Die Europäische Staatsanwaltschaft wollte nach Hinweisen einer früheren Mitarbeiterin prüfen, ob Angelika Niebler Reisekosten vorschriftswidrig abrechnete und Assistenten für nicht parlamentarische Tätigkeiten einsetzte. Der Rechtsausschuss empfahl jedoch die Ablehnung der Immunitätsaufhebung und verwies unter anderem auf ein mögliches politisches Motiv der Zeugin.

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Das Europäische Parlament blockiert bis auf Weiteres Betrugsermittlungen gegen die CSU-Vizevorsitzende und Europaabgeordnete Angelika Niebler. In einer geheimen Abstimmung in Straßburg votierte eine knappe Mehrheit dafür, einen Antrag der Europäischen Staatsanwaltschaft auf Aufhebung der Immunität Nieblers abzulehnen. 309 Abgeordnete stimmten für die Ablehnung, 283 dagegen, 53 enthielten sich.

Die Parlamentarier folgten damit der Empfehlung des Rechtsausschusses. Dieser hatte die Vermutung geäußert, dass die Hauptbelastungszeugin in dem Fall aus politischer Motivation heraus Hinweise an die Staatsanwaltschaft gegeben haben könnte. Bei der Zeugin handelt es sich um eine frühere Mitarbeiterin Nieblers.

Brisant ist der Fall, weil für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens grundsätzlich nicht der allgemeine Leumund eines Zeugen entscheidend ist, sondern die Frage, ob hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht vorliegen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ist dies gegeben, unter anderem weil die Belastungszeugin zahlreiche Dokumente ausgehändigt hat.

Die Europäische Staatsanwaltschaft wollte nach den Hinweisen der früheren Mitarbeiterin untersuchen, ob die 63-Jährige vorschriftswidrig die Erstattung von Reisekosten für Reisen nach Straßburg und Brüssel beantragt hat. Zudem steht nach einem Bericht zu der Abstimmung die Frage im Raum, ob Niebler Assistenten zeitweise Tätigkeiten ausüben ließ, die nicht mit ihrer parlamentarischen Arbeit in Zusammenhang standen. In einem konkreten Fall gibt es dem Dokument zufolge sogar den Verdacht, dass eine von Niebler mit EU-Geld bezahlte Assistentin ausschließlich für einen Parteifreund und Ex-Abgeordneten tätig war.

Niebler bezeichnet die Vorwürfe als unzutreffend. Zu konkreten Fragen äußerte sie sich öffentlich nicht. Über eine Kanzlei kündigte sie an, sich rechtliche Schritte gegen Medienberichterstattung vorzubehalten. Es gilt die Unschuldsvermutung. Die Politikerin aus München ist seit 1999 Mitglied des Europäischen Parlaments und Co-Vorsitzende der CDU/CSU-Gruppe dort.

Das Vorgehen des Rechtsausschusses ist unter anderem deshalb umstritten, weil seine Mitglieder nicht die Möglichkeit nutzten, bei der Staatsanwaltschaft zusätzliche Informationen einzuholen. Stattdessen hörten sie lediglich Niebler zu dem Fall an.

Das Gremium, in dem Niebler selbst stellvertretendes Mitglied ist, stimmte am 5. Mai mit großer Mehrheit einem Bericht zu, der eine Ablehnung des Antrags der Staatsanwaltschaft auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität empfahl. Begründet wurde die Entscheidung vor allem mit dem Verdacht, die Hinweise auf mögliches Fehlverhalten Nieblers könnten von einer früheren Mitarbeiterin „mit einem direkten politischen Motiv“ eingereicht worden sein. Zudem wurde auf angebliche „Unstimmigkeiten in dem Antrag“ verwiesen.

Bei der Zeugin handelt es sich nach Informationen der dpa um eine frühere Mitarbeiterin, die 2024 bei der Europawahl angetreten war, wegen ihres Landeslistenplatzes aber nicht ins Parlament einzog. Von Unterstützern Nieblers wurde vor diesem Hintergrund kolportiert, dass sich die frühere Mitarbeiterin vermutlich nur deswegen bei der Staatsanwaltschaft gemeldet habe, weil sie darauf hoffte, Niebler könnte unter öffentlichem Druck durch ein Ermittlungsverfahren ihr Mandat aufgeben. In diesem Fall hätte sie möglicherweise als Nachrückerin ins Parlament einziehen können.

Allerdings würde selbst eine Verurteilung Nieblers wegen Betrugs nicht automatisch zum Verlust des Mandats führen. Sollte sie aus der CSU ausgeschlossen werden, könnte sie etwa als parteilose Abgeordnete weitermachen.

Der Grünen-Abgeordnete Daniel Freund bezeichnete das Abstimmungsergebnis als schlecht für die Glaubwürdigkeit des Parlaments. „Statt Verantwortung zu übernehmen, hat sich eine Mehrzahl der Abgeordneten schützend vor die CSU-Abgeordnete Niebler gestellt, um Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu verhindern“, kommentierte er. „Das ist ein fatales Signal. Europas Bürgerinnen und Bürger müssen sich an Recht und Gesetz halten, während Politiker möglicherweise jahrelang die Regeln brechen und ungeschoren davonkommen? Das kann man da draußen niemandem mehr erklären.“

Zudem verwies Freund auf die Bedeutung von Whistleblowern für das Aufdecken von Skandalen. „Es kann nicht das Ziel sein, solche Menschen abzuschrecken und es ihnen so schwer wie möglich zu machen“, sagte er mit Blick auf das Abstimmungsergebnis. Whistleblower setzten häufig ihre berufliche Zukunft und finanzielle Sicherheit aufs Spiel, wenn sie Informationen veröffentlichten. „Wir sollten sie schützen und feiern, statt sie zu diskreditieren und zu verschrecken“, sagte der deutsche Politiker.

Für Kritik vor allem aus dem linken Lager des Parlaments sorgt auch die Tatsache, dass der Bericht des Rechtsausschusses zum Fall Niebler von dem polnischen Abgeordneten Marcin Sypniewski erarbeitet wurde, der Mitglied der rechten ESN-Fraktion ist. Dieser Fraktion gehören auch die Europaabgeordneten der deutschen AfD an, die teilweise selbst mit dem Vorwurf des möglichen Missbrauchs von EU-Geldern konfrontiert ist.

Nach Informationen der dpa hatten in den vergangenen Tagen selbst mehrere Fraktionskollegen Nieblers Unverständnis für das Vorgehen des Ausschusses und die bisherige Verteidigungsstrategie der CSU-Vize geäußert, vor allem weil sie im November zunächst öffentlich zugesichert hatte, an einer umfassenden Aufklärung interessiert zu sein.

Niebler ist im Parlament auch deshalb umstritten, weil sie zu den Abgeordneten mit den höchsten Nebenverdiensten zählt. Laut Selbstauskunft erhielt sie zuletzt für eine freiberufliche Tätigkeit für die Anwaltskanzlei Gibson, Dunn & Crutcher LLP 5.250 Euro im Monat. Hinzu kamen unter anderem 4.583 Euro monatlich als Mitglied des Kuratoriums der TÜV SÜD Stiftung, 2.834 Euro monatlich als stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates des LVM a.G. und 1.500 Euro monatlich als Mitglied des Aufsichtsrates der LVM Krankenversicherungs-AG.

Die Europäische Staatsanwaltschaft könnte den Fall nun vor den Europäischen Gerichtshof bringen. Für die Behörde geht es auch um ihre Glaubwürdigkeit, da es ihr Auftrag ist, alle Hinweise auf mögliche Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU umfassend und gründlich zu prüfen.

What to Watch

AI outlook — possibilities, not facts

  • Die Entscheidung des Europäischen Parlaments wird weitere politische Kritik an der Glaubwürdigkeit des Hauses auslösen.

    Very likely · Within days

  • Die Europäische Staatsanwaltschaft dürfte prüfen, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof zu bringen.

    Likely · Within weeks

  • Es wird weitere Berichterstattung über die Vorwürfe, das Verfahren im Rechtsausschuss und Nieblers Verteidigungsstrategie geben.

    Very likely · Within weeks

Open Questions

  • Welche konkreten Dokumente hat die frühere Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft übergeben?
  • Welche angeblichen Unstimmigkeiten im Antrag der Staatsanwaltschaft lagen dem Rechtsausschuss vor?
  • Wird die Europäische Staatsanwaltschaft den Fall tatsächlich vor den Europäischen Gerichtshof bringen?
  • Warum holte der Rechtsausschuss keine zusätzlichen Informationen bei der Staatsanwaltschaft ein?

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This article was originally published by Handelsblatt.

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