EU-Parlament stimmt für mögliche Chatkontrolle zur Kinderschutz-Bekämpfung
Quick Look
- Das EU-Parlament hat einer befristeten Ausnahme von Datenschutzregeln zugestimmt, die es Online-Kommunikationsanbietern erlauben könnte, private Chats auf kinderpornografisches Material zu scannen.
- Die Regelung, die bis April 2028 gelten soll, wurde nach einer kontroversen Abstimmung wieder auf die Agenda gebracht und erfordert nun die Zustimmung der EU-Kommission und des Rates.
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Why It Matters
Eine Ausnahme von EU-Datenschutzregeln, die das Scannen privater Chats auf kinderpornografisches Material erlaubte, war im April ausgelaufen. Das EU-Parlament hat nun einer befristeten Wiederbelebung zugestimmt, verlangt aber Änderungen.
Trotz Kritik an der „Chatkontrolle“ von Datenschützern könnte die Möglichkeit, private Chats auf kinderpornografisches Material zu scannen, zurückkommen. Was dürften Whatsapp und Co. dann wieder? 09.07.2026 - 13:05 Uhr Quelle: dpa Artikel anhören
Eine Ausnahme von EU-Datenschutzregeln hatte es Anbietern von Online-Kommunikation erlaubt, auch privat gesendete Chats zu kontrollieren, um Kinderpornografie aufzuspüren. Sie war im April ausgelaufen. (Symbolbild) Foto: Markus Lenhardt/dpa
Straßburg. Unternehmen wie Whatsapp, Microsoft, Google und Co. könnten schon bald wieder in privaten Chats nach Hinweisen auf sexuellen Kindesmissbrauch suchen dürfen. Nach einer überraschenden Wende in der Debatte um die sogenannte Chatkontrolle billigte das EU-Parlament in einer chaotischen Abstimmung grundsätzlich eine befristete Ausnahme von europäischen Datenschutzregeln, verlangte aber Änderungen am Vorschlag. Damit kann das Gesetzgebungsverfahren weitergehen.
Eigentlich hatte sich eine Mehrheit der Abgeordneten vor über drei Monaten bereits gegen das Vorhaben gestellt. EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola brachte das Thema durch ein unübliches Vorgehen aber wieder zurück auf die Agenda. Die Übergangsregelung soll bis April 2028 gelten. Bevor sie in Kraft treten kann, muss die EU-Kommission zu den Vorschlägen des Parlaments Stellung beziehen und der Rat der Mitgliedsländer abschließend zustimmen.
Worum es geht
Damit etwa Messengerdienste zur Bekämpfung von Kinderpornografie auf ihrer Plattform private Chats scannen dürfen, sollen sie eine spezielle Ausnahme von den strengen EU-Datenschutzregeln bekommen. Die ist grundsätzlich nicht neu, war aber im April ausgelaufen, nachdem das Europaparlament sie nicht unverändert verlängern wollte.
Die Regelung soll zwar explizit kein Aufbrechen der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, die bei WhatsApp, Signal und Co. mittlerweile Standard ist, ermöglichen. Sie erlaubt dem Vorschlag der Mitgliedsländer nach aber automatisierte Scans auf den Endgeräten.
Wo das Parlament Änderungen will
Experten nennen das Verfahren „Client-Side Scanning“. Dabei überprüft eine Software auf dem Smartphone oder Computer den Inhalt von Nachrichten, Fotos und Videos direkt, bevor diese verschlüsselt und verschickt werden. Genau das will das EU-Parlament in großen Teil nicht mittragen und verlangt, dass auch Inhalte, die noch verschlüsselt werden sollen, unberührt bleiben.
Zudem wollen sie die Ausnahme, nur auf bekanntes Missbrauchsmaterial beschränken. Bevor die Tech-Firmen den Behörden ihre Verdachtsfälle weiterleiten, muss ein Mensch sie den EU-Reglungen nach verifizieren - also ausschließen, dass das Programm einen Fehler gemacht hat.
Wie es zu der Wende kam
Anfang März vertrat eine Mehrheit der Europaabgeordneten noch die Position, dass etwa nur bei konkreten Verdachtsfällen Kontrollen möglich sein sollten. Solchen Einschränkungen wollte der Rat der Mitgliedsländer aber bisher nicht zustimmen - Verhandlungen beider Institutionen scheiterten. An der Haltung des Parlaments änderte sich auch Ende März nichts, als erneut eine Mehrheit der Abgeordneten gegen eine bedingungslose Verlängerung der Ausnahmeregelung stimmte. Dass sie daraufhin auslief und den Online-Plattformen die Rechtsgrundlage für die Suche nach kinderpornografischem Material fehlte, sorgte für Kritik von Ermittlern, manchen Kinderschützern und Politikern. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von einem schweren „Rückschlag für den Schutz unserer Kinder“.
Zuletzt lag der Fokus eigentlich auf den parallel laufenden Verhandlungen über eine dauerhafte Lösung, welche die Übergangsreglung ablösen sollte. Mitte Juni gab EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola der Debatte dann aber überraschend eine neue Richtung, als sie sich beim EU-Gipfel dafür einsetzte, erneut an einer politischen Einigung für eine Übergangslösung zu arbeiten. Daraufhin sprachen sich die EU-Staaten mit einem Beschluss doch noch einmal formell für die Verlängerung der Ausnahme aus und ermöglichten dem EU-Parlament damit, ein drittes Mal darüber zu entscheiden.
Scharfe Kritik - auch an Parlamentspräsidentin
Zudem beantragte die Europäische Volkspartei (EVP), zu der auch CDU und CSU gehören, ein Eilverfahren, um noch vor der Sommerpause über die Regeln abzustimmen. In der Praxis ist dieser Ablauf durchaus unüblich und sorgte für scharfe Kritik von verschiedenen Seiten des Parlaments.
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Die AfD-Europaabgeordnete Mary Khan sprach von einem demokratischen Skandal. Aus der Fraktion der Grünen hieß es, der Vorgang missbrauche ein Schlupfloch im Verfahren. Der Leiter ihrer deutschen Delegation, Erik Marquardt, ergänzte, Parlamentspräsidentin Metsola habe ihre Rolle massiv überschritten. Die Europaabgeordneten Martin Sonneborn und Sibylle Berg (beide Die Partei) hatten das Eilverfahren in einem Brief an Metsola sogar als unzulässig kritisiert.
Insgesamt stimmten am Ende 592 Abgeordnete über die Ablehnung der Verlängerung ab. 276 sprachen sich für einen Stopp aus, 286 dagegen, 30 enthielten sich. Eigentlich hat das Parlament aktuell 719 Abgeordnete.
Was nach der Übergangsregelung kommen soll
Grundsätzlich will die EU eine langfristige Lösung für die Frage finden, was die Online-Plattformen im Kampf gegen Kinderpornografie machen dürfen oder sogar müssen. Allerdings verhandeln der Rat der EU-Staaten und das Europäische Parlament noch über den Gesetzestext. Erst wenn beide Institutionen eine Einigung finden, können die neuen Regeln in Kraft treten.
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EU-Kommission und Rat werden den Vorschlag prüfen und über die endgültige Gesetzgebung entscheiden.
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