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EU-Start-up-Regel: Widerstand in Deutschland gegen "EU Inc."
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Handelsblatt6/23/2026Politics7 min readGermany

EU-Start-up-Regel: Widerstand in Deutschland gegen "EU Inc."

Quick Look

  • Die EU plant eine neue Rechtsform für Start-ups ("EU Inc."), um Gründungen zu vereinfachen.
  • In Deutschland gibt es jedoch Widerstand von Gewerkschaften und Notarkammern, die vor Sozialdumping und Geldwäsche warnen.
  • Befürworter sehen darin eine Chance für Europas Wettbewerbsfähigkeit.

AI-generated summary

Why It Matters

Die EU plant eine neue, europaweit geltende Rechtsform für Start-ups, die EU Inc., um Unternehmensgründungen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu stärken.

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Die EU will Unternehmensgründungen innerhalb kürzester Zeit ermöglichen – digital und einheitlich. Dafür plant die EU eine neue europaweit geltende Rechtsform für Start-ups. Endlich ein positiver Impuls aus Brüssel, lautete das Echo aus der Wirtschaft.

Die Initiative passt zur Deregulierungsagenda von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). „Wir wollen das vorantreiben, und wir sind uns einig, dass wir das bis Ende des Jahres auch ermöglichen wollen“, sagte er beim jüngsten EU-Gipfel. Doch ausgerechnet in Deutschland regt sich Widerstand.

Die Vorwürfe reichen von „unausgereift“ über „Sozialdumping“ bis zu „Einfallstor für Geldwäsche“. So befürchtet der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) eine Schwächung der Arbeitnehmer- und Tarifrechte, Experten bemängeln fehlenden Schutz vor Mitbestimmungsarbitrage und erkennen in den Plänen ein Einfallstor für kriminelle Machenschaften. Angesichts der scharfen Kritik sorgen sich Unterstützer, dass die von Investoren und Gründern herbeigesehnte Reform kippen könnte.

Im Kern geht es bei der EU Inc. darum, dass jeder in der EU in kürzester Zeit für 100 Euro ein Unternehmen gründen und anmelden können soll – vollständig digital, ohne Notartermin und ohne Mindestkapital. Nach den Plänen der Kommission soll das in allen Mitgliedstaaten nach denselben Regeln funktionieren.

Die EU-Kommission hatte ihren Vorschlag im März vorgestellt. Derzeit wird der Gesetzesentwurf im Rat und im EU-Parlament diskutiert. Auch aus dem Parlament kommt Widerstand: EU Inc dürfe nicht auf Kosten von Arbeitnehmerrechten und bewährten Mitbestimmungsstrukturen eingeführt werden, sagt Berichterstatter René Repasi (SPD). „Das ist auch im Interesse von innovativen Unternehmerinnen und Unternehmern, die im Wettbewerb um die besten Talente attraktive und verantwortungsvolle Arbeitgeber sein wollen.“

Das Handelsblatt gibt den Überblick über die wichtigsten Fragen.

Welche Kritik gibt es?

Den Kern der Einwände bilden die Arbeits- und Sozialstandards sowie das geplante Anmeldeverfahren für eine Gründung.

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Eine Neuregelung der Unternehmensgründungen dürfe nicht dazu führen, dass „nationale Arbeits- und Sozialstandards unterlaufen werden“, teilte das Bundesjustizministerium mit. Hier gehe es etwa um den Schutz der betrieblichen Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten. Ähnliche Befürchtungen hegt der DGB. Im Entwurf sei nicht eindeutig genug geregelt, dass weiterhin das Recht des Arbeitsortes gilt, sagt Katrin Vitols, Referatsleiterin „Mitbestimmung, Corporate Governance und CSR“ vom DGB.

Unternehmen könnten über die EU Inc. Sozialdumping mit europäischem Gütesiegel betreiben. Daniel HayHans-Böckler-Stiftung

Die Gewerkschaft befürchtet, dass dadurch Arbeitnehmer- und Tarifrechte geschwächt werden könnten, wenn Unternehmen ihren Sitz gezielt in Länder mit niedrigeren Standards verlegen. Nach Einschätzung von Jan Lieder, Professor für Wirtschaftsrecht an der Universität Freiburg, bietet die EU Inc. „keinerlei Schutzmechanismen gegen Mitbestimmungsarbitrage“.

Auch das eigentliche Anmeldeverfahren für die EU Inc. stößt auf Kritik. Bislang sorgt in Deutschland und auch Österreich ein Notar dafür, dass die Gründung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Er prüft die Gründungsunterlagen und übermittelt sie an das zuständige Registergericht. Das soll sicherstellen, dass alle Angaben korrekt sind. Diese Kontrollautorität würde bei der EU Inc. wegfallen. Gründungen, Anteilsübertragungen und spätere Änderungen sollen weitgehend digital und primär auf Grundlage von Selbstauskünften erfolgen.

Ohne verlässliche Register böten sich Einfallstore für Geldwäsche, Sanktionsumgehung, Steuerverkürzung und Terrorismusfinanzierung. Bundesnotarkammer

Die Bundesnotarkammer kritisiert: „Das senkt die Gesamttransaktionskosten nicht, sondern verlagert sie in spätere Transaktions- und Konfliktphasen.“ Ohne verlässliche Register entstehe im Nachgang höherer Aufwand für Due Diligence, Garantien, Beratung, Versicherungen und Rechtsstreitigkeiten. Zugleich böten sich „Einfallstore für Geldwäsche, Sanktionsumgehung, Steuerverkürzung und Terrorismusfinanzierung“.

Was sagen die Initiatoren?

Die Idee hinter „EU Inc.“ ist etwa zwei Jahre alt. Der Hauptinitiator Andreas Klinger, selbst Investor, arbeitet gerade mit Beteiligten daran, Unklarheiten aus dem Weg zu räumen. Die Bedenken würden berücksichtigt, sagt er, betont aber auch: „Die Lösung kann nicht sein, den Status quo beizubehalten. Stattdessen müssen die Probleme mit modernen paneuropäischen Lösungen bewältigt werden.“ EU Inc. sei die Chance Europas, als ein Markt zu konkurrieren. Diese Generation müsse darüber entscheiden, ob sie mehr oder weniger Europa haben möchte. Der Wettbewerb sei jedenfalls global, sagt er.

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Zugleich betonen die Initiatoren, dass es ihr Ziel ist, lokale Arbeitsstandards nicht anzutasten. Stattdessen gehe es um das Gesellschaftsrecht, sagt Klinger.

Wer steht noch hinter der Reform?

Die EU-Kommission verteidigt ihr Vorhaben und widerspricht jeglicher Kritik: „Der rechtliche Rahmen für die EU Inc. führt eine einheitliche, wiedererkennbare europäische Unternehmensform ein und bietet Gründern, Investoren und Unternehmen die Klarheit und Rechtssicherheit, die sie für ihre Tätigkeit im Binnenmarkt benötigen“, sagt EU-Kommissar Michael McGrath dem Handelsblatt. Der Rahmen sei ausdrücklich mit Schutzvorkehrungen ausgestattet.

Er sagt weiter: „Der Vorschlag stellt klar, dass die EU Inc. nicht dazu genutzt werden darf, bestehende Rechte zu umgehen, einschließlich der Rechte der Arbeitnehmer auf Mitbestimmung auf Vorstandsebene, sofern diese in den nationalen Systemen vorgesehen sind.“

Thomas Jarzombek (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Digitalministerium, sieht die EU Inc. als eine Chance, „regulatorische Probleme abzustreifen“. So ließe sich der Gründungsprozess vollständig digital gestalten und die Rolle der Notare deutlich reduzieren, sagt er. Gerade sie sieht Jarzombek als ein Hemmnis für Investments. „Es kostet wahnsinnig viel Geld und ist ein echter Blocker, gerade für Start-ups, die internationale Investoren haben.“

Die EU Inc. ist eine Chance, regulatorische Probleme abzustreifen. Thomas JarzombekDigitalministerium (CDU)

So würden in Deutschland die Scale-ups eher nach US-Recht etwa als „Delaware Inc.“ in Übersee gegründet und dann würde eine deutsche Gesellschaft daruntergehängt, sagt er: „Das kann nicht in unserem Interesse sein.“ Die EU Inc. sei richtigerweise die Idee, das Ganze wieder nach Europa zurückzuholen.

Auch Jan Miczaika, Partner bei der Wagniskapitalfirma HV Capital, wirbt für die Reform: „Als Investoren arbeiten wir aktuell in 27 Rechtssystemen, was Ressourcen und Zeit bindet, die andernfalls in Investments und Portfolio fließen könnten.“ Für Investoren sei EU Inc. auch ein Signal, wie ernst Europa es mit der Kapitalmarktunion und dem Start-up-Ökosystem meine, sagt er weiter. Ein Scheitern wäre ein erneuter Rückschlag für die internationale Wettbewerbsfähigkeit.

Als Investoren arbeiten wir aktuell in 27 Rechtssystemen, was Ressourcen und Zeit bindet, die andernfalls in Investments fließen könnten. Jan MiczaikaHV Capital

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Auf Erleichterungen setzt auch Florian Heinemann, Partner beim Risikokapitalgeber Project A: „Mit einem digitalen Unternehmensregister und standardisierten Unterlagen werden Investments innerhalb der EU deutlich vereinfacht.“ Dadurch sänken die Anreize, Gesellschaften zu einem Umzug in die USA, aber auch innerhalb von Europa zu bewegen, sagt er.

Dem Gründer und Chef der Quantentechnologiefirma IQM, Jan Goetz, hätte es geholfen, wenn er früher auf eine EU Inc. hätte zurückgreifen können, sagt er: „Unternehmen wie IQM hätten mit der EU Inc. schneller und mit weniger bürokratischem Aufwand in neue EU-Märkte expandieren können.“ Die EU Inc. würde zudem für mehr Klarheit und Einheitlichkeit für Investoren in ganz Europa sorgen und internationales Kapital leichter anziehen. IQM sucht das internationale Kapital stattdessen jetzt über einen Spac-Börsengang, also einen indirekten Börsengang über eine Mantelgesellschaft (Spac), an der Wall Street.

Mehr: Gründer und Manager legen dringenden Appell für Reformen vor

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Open Questions

  • Wie werden Arbeitnehmerrechte konkret geschützt?
  • Welche Mechanismen verhindern Geldwäsche und Sanktionsumgehung?
  • Wird die EU Inc. die gewünschte Wirkung auf Europas Wettbewerbsfähigkeit haben?

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