Hanseatisches Oberlandesgericht: Haspa muss nicht mehr zahlen
Anfang August 2021 drangen unbekannte Täter in den Tresorraum der Haspa-Filiale in Norderstedt ein und stahlen Geld, Gold, Schmuck und andere Wertgegenstände. Die Sparkasse zahlte die Maximalentschädigung von 40.000 Euro pro Schließfach. Mehrere Kunden klagten auf höhere Entschädigung, argumentierend, der Tresorraum sei nicht ausreichend gesichert gewesen. Das Hanseatische Oberlandesgericht wies die Klage ab, da die Sicherung branchenüblich gewesen sei. Ein vorheriger Einbruchsversuch in Hamburg-Altona sei nicht hinreichend, die Sicherheitsmaßnahmen als unzureichend zu bewerten.


