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BackKlage wegen Missbrauch bei Regensburger Domspatzen abgewiesen
Klage wegen Missbrauch bei Regensburger Domspatzen abgewiesen
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Tagesschau Inland6/19/2026Law2 min readGermany

Klage wegen Missbrauch bei Regensburger Domspatzen abgewiesen

Quick Look

  • Ein Kläger scheiterte mit seiner Forderung nach 400.000 Euro Schmerzensgeld wegen Missbrauch bei den Regensburger Domspatzen.
  • Das Landgericht wies die Klage wegen Verjährung ab, da die Taten über 30 Jahre zurückliegen.

AI-generated summary

Why It Matters

Ein ehemaliges Mitglied der Regensburger Domspatzen klagte auf Schmerzensgeld wegen Missbrauch und Misshandlung in den frühen 1990er Jahren. Das Landgericht wies die Klage wegen Verjährung ab.

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Ein ehemaliges Mitglied der weltberühmten Regensburger Domspatzen ist mit seiner Schmerzensgeldklage gegen das katholische Bistum Regensburg gescheitert. Er hatte insgesamt rund 400.000 Euro Schmerzensgeld und Verdienstausfall gefordert, weil er in einer Vorschule des Knabenchors in Pielenhofen im Landkreis Regensburg misshandelt und sexuell missbraucht worden sein soll. Dazu kamen weitere Schadenersatzansprüche.

Klage wegen Verjährung abgewiesen

Das Landgericht wies seine Klage ab und berief sich dabei auf Verjährung, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Taten sollen sich in den frühen 1990er-Jahren und damit vor mehr als 30 Jahren ereignet haben. Das Urteil war bereits am Donnerstag ergangen, das Gericht hatte dessen Inhalt aber zunächst nicht mitteilen wollen.

Die Richterinnen betonen, sie seien an "Recht und Gesetz gebunden", auch wenn dies von Betroffenen als "ungerecht und verletzend" empfunden werde. Für die Verjährung sei die alte Rechtslage maßgeblich, bei der der Zeitpunkt der Taten Anfang der neunziger Jahre entscheidend sei.

Anerkennungszahlungen von rund fünfzigtausend Euro, die der Kläger über eine unabhängige Kommission erhalten hat, gelten dem Gericht zufolge nicht als Schuldanerkenntnis des Bistums. Weiter heißt es: "Mit Eintritt der Verjährung erlischt ein Anspruch nicht, aber der Schuldner ist berechtigt, die Leistung zu verweigern." Ein moralisches Urteil über das Verhalten der Kirche sei nicht Sache des Gerichts.

Der Anwalt des Klägers sagte dem BR, er sei von dem Urteil erschüttert. Man werde aller Wahrscheinlichkeit nach in Berufung gehen.

Bistum gab "Nichtwissen" an

Das Bistum Regensburg hatte beantragt, die Klage in dem Zivilprozess abzuweisen und sich dabei nicht nur auf Verjährung zu berufen. "Es bestritt sämtliche vom Kläger behaupteten Missbrauchshandlungen mit Nichtwissen", heißt es in der Mitteilung des Landgerichts Regensburg. "Das heißt, dass das Bistum die Missbrauchshandlungen nicht als unwahr darstellte, sondern zum Ausdruck brachte, dass es nicht wisse, was damals geschehen sei."

Der heute 43-jährige Kläger war zwischen September 1991 und Juli 1993 im Internat der Domspatzenvorschule in Pielenhofen untergebracht. Dort sei es ihm zufolge zu massiven Misshandlungen gekommen. Der Schulleiter habe ihn mehrfach vergewaltigt und missbraucht.

Kläger: "Werde weiterkämpfen"

"Heute habe ich vor Gericht verloren", postete der Kläger im Internet. "Das gefällt mir nicht. Aber nur, weil man eine Schlacht verliert, ist der Krieg noch lange nicht vorbei. Ich bin noch da. Und ich werde weiterkämpfen."

What to Watch

AI outlook — possibilities, not facts

  • Der Kläger wird Berufung gegen das Urteil einlegen.

    Very likely · Within weeks

Open Questions

  • Wird die Berufung erfolgreich sein?
  • Wie wird das Bistum auf die fortgesetzten Kampfansagen des Klägers reagieren?

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This article was originally published by Tagesschau Inland.

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