Marlenes Tod in Istanbul: Ein Vater kämpft um Gerechtigkeit
Quick Look
- Der Hamburger Personalberater Göran P. kämpft nach dem Tod seiner Tochter Marlene in Istanbul um Gerechtigkeit.
- Sie starb an einem verbotenen Insektizid, das über Lüftungsschächte in ihr Zimmer gelangte.
- Der Fall wird schleppend behandelt, im Gegensatz zum Fall der Familie Böcek, die ein Jahr später durch dasselbe Mittel starb.
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Why It Matters
Marlene P. starb 2024 in Istanbul an einer Vergiftung durch ein verbotenes Schädlingsbekämpfungsmittel, das über Lüftungsschächte in ihr WG-Zimmer gelangte. Ein Jahr später starb die Familie Böcek durch dasselbe Mittel.
Als der Hamburger Personalberater Göran P. und seine Frau gegen 0:30 Uhr im Istanbuler Sultan-Abdülhamid-Krankenhaus eintreffen, ist ihre Tochter Marlene schon tot. Sie ist eineinhalb Stunden vorher gestorben, als die Eltern gerade gelandet waren. Auf der Intensivstation werden sie von Ärzten, Pflegern und von der Polizei empfangen. Das Bild, wie Marlenes Leichnam zur Obduktion abtransportiert wird, hat sich ihrem Vater ins Gedächtnis eingebrannt.
Der Sarg wird in einem offenen Transporter durch die Straßen der türkischen 15-Millionen-Metropole gefahren. „Irgendwie auch schrill“ kommt Göran P. das vor. „24 Stunden vorher haben wir noch auf Whatsapp kommuniziert, und dann wird sie in einer Holzkiste abtransportiert.“ Eineinhalb Jahre später erscheint es ihm noch immer unbegreiflich: „Meine Tochter ist gestorben, weil man versucht hat, Bettwanzen zu bekämpfen?“
Marlene kam 2024 mit dem Erasmus-Programm als Austauschstudentin nach Istanbul. Keine zwei Monate später, am 3. November 2024, starb sie an einer Vergiftung durch ein verbotenes Schädlingsbekämpfungsmittel. Sie wurde nur 21 Jahre alt. Das tödliche Gas gelangte über den Lüftungsschacht ins Bad und von dort in ihr WG-Zimmer im beliebten Stadtteil Kadıköy. Die Umstände ihres Todes ähneln auf bedrückende Weise einem anderen Fall: dem Tod der vierköpfigen Hamburger Familie Böcek, die ein Jahr später, im November 2025, durch das gleiche Insektizid in ihrem Istanbuler Hotelzimmer vergiftet wurde.
„Da fragen wir uns natürlich: ‚Was ist unsere Tochter wert?‘“
So frappierend wie die Parallelen sind auch die Unterschiede. Im Fall der Böceks wurden elf Personen festgenommen, sechs stehen derzeit vor Gericht; das Verfahren begann fünf Monate nach der Tat. Göran P. hingegen kämpft noch immer mit den Mühlen der türkischen Justiz; mehr als 19 Monate sind seit dem Tod seiner Tochter vergangen. Einen Gerichtstermin? Gibt es noch nicht. „Gelinde gesagt, sind wir maßlos geschockt, wie lange das dauert“, sagt Göran P. in einem Zoom-Gespräch von Hamburg aus, in dem er bittet, den Nachnamen der Familie lieber nicht zu schreiben.
Die Gründe für die Ungleichbehandlung liegen auf der Hand. Der Tod der Familie Böcek hat in den türkischen und den deutschen Medien viel Aufmerksamkeit bekommen. Das lag unter anderem am Alter der Kinder, die drei und sechs Jahre alt waren – und daran, dass es um eine deutsch-türkische Familie ging, mit deren Leid sich sowohl die deutsche als auch die türkische Öffentlichkeit sowie die deutsch-türkische Community identifizieren konnten. Noch dazu waren die Opfer Touristen, was vielen das Gefühl gab, es hätte auch sie treffen können. Das Image der Kreuzfahrtdestination Istanbul stand auf dem Spiel.
In Deutschland kondolierten der türkische Generalkonsul in Hamburg und der Bürgermeister. In der Türkei äußerte sich sogar Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan. Die Ermittlungen würden „mit großer Sensibilität vorangetrieben“, sagte er. Jeder, der fahrlässig oder bewusst gehandelt habe, jeder, der Fehler gemacht habe, werde „ohne Nachsicht“ zur Rechenschaft gezogen. So klingt es, wenn Politiker über Tragödien reden. Nicht nur in der Türkei. Man kennt das, man versteht das. Aber in den Ohren von Göran P. muss es wie Hohn geklungen haben.
Marlenes Tod werde „eher wie ein Aktenverfahren“ behandelt, sagt er. „Da fragen wir uns natürlich: ‚Was ist ein Menschenleben wert? Was ist unsere Tochter wert?‘“ Marlene studierte Psychologie in Lüneburg. Ihr Aufenthalt in Istanbul sollte nur ein halbes Jahr dauern. Ihr Vater war über die Ortswahl nicht so begeistert. Für ihn sei die Türkei kein Urlaubsland, sagt er, wegen der politischen Verhältnisse. „Marlene wollte eine große Metropole, eine andere Kultur kennenlernen.“ Sie sei weltoffen und neugierig gewesen, habe „zum Start ihres Lebens ein Abenteuer“ erleben wollen. Deshalb habe er sich „tierisch“ für sie gefreut.
Vom deutschen Generalkonsulat hatte Göran P. mehr Empathie erwartet
In den ersten Wochen sei alles aufregend für sie gewesen. Neue Eindrücke, neue Kommilitonen. Die große Stadt, der viele Verkehr. Der Lärm vom „Berlin-Restaurant“ unter ihrem Fenster. Ein Ausflug zu den Prinzeninseln. Und Fragen, die man sich in ihrem Alter fern der Heimat eben stellt. Wer bin ich eigentlich? Was mache ich hier? Bin ich stolz darauf, dass ich diesen Schritt gewagt habe? Was macht gute Freunde aus? So erzählt es Göran P. aus den Gesprächen mit seiner Tochter.
Am 2. November, einem Samstag, hätten sie eigentlich wieder telefonieren sollen. Aber Marlene schrieb, ihr sei übel, und den anderen in der WG auch. Ihr Zimmer lag gegenüber dem Badezimmer, über welches das Gas offenbar in die Wohnung gelangte. Einer ihrer zwei Mitbewohner ging zum Arzt und wurde mit Medikamenten wieder nach Hause geschickt. „Zurück in die Gifthölle“, sagt Göran P. Ihn quält der Gedanke, dass seine Tochter noch leben könnte, wenn die Ärzte den wahren Grund für die Erkrankung erkannt hätten.
Ursprünglich dachten die Studenten, Ursache sei das Leitungswasser. In der Klinik vermutete man wohl eine Lebensmittelvergiftung. Als die Eltern am Sonntag anriefen, ging der Mitbewohner ran. Er saß mit Marlene schon im Krankenwagen. Sie war kaum noch ansprechbar. Die Eltern fuhren in Hamburg sofort zum Flughafen: „Wir dachten, wir besuchen sie in der Klinik“, sagt Göran P.
Als würde jemand „ein Geschäft“ mit dem Leichnam seiner Tochter machen wollen
Am Morgen nach Marlenes Tod seien sie vom Staatsanwalt befragt worden. Auf Türkisch, nur mit einer privat organisierten Person, die halbwegs übersetzte. In der Rechtsmedizin habe man ihnen gesagt, Marlene werde zwangsweise staatlich in der Türkei begraben, wenn sie sich nicht schnell um die Rückführung des Leichnams kümmerten. Der Vater empfand es als Drohung. Ein Mitarbeiter der Rechtsmedizin habe die Dienste eines „Kumpels“ angeboten, den er dann auch gleich angerufen habe, damit er beauftragt werde. Göran P. fühlte sich überfahren. Er glaubte, dass hier jemand „ein Geschäft“ mit dem Leichnam seiner Tochter machen wollte. Die Sprachbarriere und die kulturellen Unterschiede gaben ihm ein Gefühl der Ohnmacht.
Das ging auch danach nicht wieder weg. Seit eineinhalb Jahren hat Göran P. den Eindruck, von allen beteiligten Stellen allein gelassen zu sein. Auch vom deutschen Generalkonsulat in Istanbul hat er sich mehr Hilfestellung und auch mehr Empathie erwartet. Nicht einmal eine Handreichung habe es gegeben, was Angehörige in einem solchen Fall beachten müssten. Die Konsularbeamten hätten sich verhalten, als wäre es für sie nur ein normaler Arbeitstag.
Der Gasgeruch verschlug den Ermittlern den Atem
Mehr als ein Jahr dauerte es, bis die Rechtsmedizin die Todesursache bestimmte. Dabei habe diese, so Göran P., von Anfang an auf der Hand gelegen. Die Polizei stieß in der Wohnung direkt unterhalb von Marlenes WG auf Schalen mit einer „grauen, pulverförmigen Substanz“. Ein beißender Gasgeruch verschlug den Ermittlern den Atem und trieb ihnen Tränen in die Augen. So haben sie es selbst in ihrem Bericht vermerkt. Im gerichtsmedizinischen Gutachten heißt es denn auch: Marlenes Tod sei „die Folge einer Vergiftung durch die Transformation der zur Tötung von Bettwanzen verwendeten Mittel in Gasen und deren Verbreitung im Gebäude“.
Angeklagt sind nun zwei Männer, die sich gegenseitig die Schuld zuschieben. Einer hatte eine Lizenz für Schädlingsbekämpfung, der andere, ein früherer Soldat, hat die Lizenz erst neun Tage nach Marlenes Tod erworben. Auf Nachfrage sagt er aktuell am Telefon, dass seine Firma weiter aktiv sei. Das damals eingesetzte Mittel, Aluminiumphosphid, ist in der Türkei wie in anderen Ländern nur für den Einsatz in Getreidesilos und anderen Lagerstätten zugelassen. Es ist verboten, die Substanz in bewohnten Gebäuden auszubringen. Die Abgabe des Mittels ist auf dem Papier strikt reguliert.
In der Praxis war sie das aber nicht. Zu der Zeit, als Familie Böcek starb, konnte man Aluminiumphosphid noch im Internet erwerben. Inzwischen scheint das nicht mehr der Fall zu sein. Seit Dezember soll es das Mittel nur noch auf Rezept geben, das von einem Agraringenieur ausgestellt wird. Der Einsatz soll zudem elektronisch dokumentiert werden. Die Aufmerksamkeit der Medien scheint die staatlichen Stellen zum Handeln bewegt zu haben.
Könnte Familie Böcek noch leben, wenn man im Fall von Marlene besser ermittelt hätte?
Schon 2022 forderte ein Arzt nach der Verletzung eines Kindes in Istanbul die Schließung jenes Unternehmens, das jetzt für den Tod der Familie Böcek verantwortlich gemacht wird. Die Firma kam mit einer Geldstrafe davon. In Ankara starb 2023 ein zehnjähriges Kind nach einer Schädlingsbekämpfung, in Istanbul 2025 ein dreijähriges Kind. Im selben Jahr zwei Teenager aus den Niederlanden in einem Istanbuler Hotelzimmer. Dies sind nur die bekannten Fälle. Die Dunkelziffer dürfte höher sein.
Marlenes Mitbewohner Max und Gianluca sowie Emma, eine Besucherin der WG, wurden im Krankenhaus behandelt; ihr Zustand sei „lebensbedrohlich gewesen“, heißt es im Bericht des Sachverständigen. Deshalb wollen sie als Nebenkläger auftreten, was sich bei einer Verurteilung deutlich im Strafmaß niederschlagen würde. Ob es dazu kommt, ist noch nicht sicher; der Staatsanwalt mauert. Das ist nur einer von vielen Gründen, warum der Fall nicht vorankommt. Ein weiterer ist laut Anwalt Hakan Hakeri, der die Familie P. vertritt, die Überlastung des Rechtsmedizinischen Instituts in Istanbul. Es ist das einzige große türkische Institut und behandelt Fälle aus dem ganzen Land. Ein Datum, zu dem das Strafverfahren beginnen wird, gibt es daher noch nicht.
Göran P. sagt, seine Tochter sei „elendig verreckt“
Die Anklageschrift lautet auf fahrlässige Tötung. Hakeri sieht einen Eventualvorsatz gegeben, also eine billigende Inkaufnahme des Todes. Er rechnet mit Haftstrafen zwischen zwei und sechs Jahren, wenn allein Marlenes Tod berücksichtigt wird. Wenn die drei Fälle der Körperverletzung hinzukommen, seien neun Jahre denkbar. Falls ein bedingter Vorsatz erkannt werde, seien bis zu 20 Jahre möglich.
Als im vergangenen Jahr breit über den Tod der Familie Böcek berichtet wurde, ging auch Göran P. an die Presse. „Und ab da haben sich komischerweise, interessanterweise und auch beschämenderweise alle Involvierten bei uns gemeldet und waren auch eher auskunftsbereit.“ Der Vater spricht betont sachlich. Nur manchmal lässt seine Wortwahl erahnen, was in ihm vorgeht. Etwa wenn er sagt, seine Tochter sei „elendig und langsam verreckt“.
Die Familie könne sich gar nicht um ihre „Trauerarbeit“ kümmern, weil sie die ganze Zeit damit beschäftigt sei, den Behörden in Deutschland und der Türkei hinterherzulaufen. Auch in Deutschland sind Staatsanwaltschaft und Rechtsmedizin eingeschaltet. „Wenn wir uns nicht darum kümmern würden, dann wäre das nach meinem Gefühl ein geschlossener Aktendeckel.“ Von dem Prozess erhofft er sich „Rechenschaft für den Tod unserer Tochter, auch wenn sie das nicht lebendig macht“. Außerdem will er auf strukturelle Missstände und Behördenversagen aufmerksam machen, damit sich so ein Fall nicht wiederholen kann. Das hat er freilich schon. Die Familie Böcek sei „ein Folgeopfer“, sagt Göran P. Sie könnte noch leben, „wenn effizient ermittelt worden wäre“.
What to Watch
AI outlook — possibilities, not facts
Haftstrafen zwischen zwei und sechs Jahren für fahrlässige Tötung.
Likely · Within months
Mögliche Haftstrafen bis zu 20 Jahre bei bedingtem Vorsatz.
Possible · Within months
Open Questions
- Warum dauert das Verfahren so lange?
- Wie hoch ist die Dunkelziffer ähnlicher Fälle?
- Wird es eine Verurteilung geben?

