Neue Regeln im Straßenverkehr ab 1. Juli: Punktehandel wird verboten, Scancars kommen
Quick Look
- Juli gelten neue Verkehrsregeln: Punktehandel wird mit bis zu 30.000 Euro Bußgeld verboten.
- Scancars zur automatisierten Parkraumüberwachung werden eingeführt.
- Die Verfolgungsverjährung für Ordnungswidrigkeiten steigt von drei auf sechs Monate.
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Why It Matters
Zum 1. Juli tritt eine Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Kraft, die mehrere Änderungen für Autofahrer und Führerscheininhaber mit sich bringt.
München. Zum 1. Juli tritt eine Novelle des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Kraft, die für Autofahrer und Führerscheininhaber mehrere Änderungen mit sich bringt. Darauf weist der ADAC hin.
Eine wesentliche Neuerung betrifft den bislang praktizierten Punktehandel. Künftig drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro, wenn Behörden durch falsche Angaben zur Verantwortlichkeit für Verkehrsverstöße getäuscht werden oder entsprechende Dienstleistungen angeboten beziehungsweise vermittelt werden. Der Gesetzgeber will damit ein Geschäftsmodell unterbinden, bei dem gegen Bezahlung fremde Personen die Verantwortung für Verkehrsordnungswidrigkeiten übernehmen.
Die Novelle schafft zudem die rechtliche Grundlage für den Einsatz sogenannter Scancars. Mit Kameratechnik ausgestattete Fahrzeuge können Parkverstöße automatisiert erfassen und dokumentieren. Dadurch soll die Parkraumüberwachung effizienter werden und mit geringerem Personalaufwand auskommen.
Außerdem verlängert sich die Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten von bislang drei auf künftig sechs Monate. Behörden erhalten damit deutlich mehr Zeit für die Bearbeitung von Bußgeldverfahren. Autofahrer müssen sich darauf einstellen, dass ein Bußgeldbescheid nach einem Blitzerverstoß künftig auch deutlich später als nach drei Monaten zugestellt werden kann.
Open Questions
- Wie wird die Einhaltung des neuen Punktehandelsverbots kontrolliert?
- Welche genauen technischen Spezifikationen haben die Scancars?


