Neuer "Widerrufsbutton" erleichtert Online-Kündigungen
Quick Look
- Ab sofort ist der "Widerrufsbutton" für Online-Verträge Pflicht.
- Verbraucher können damit Verträge im B2C-Bereich einfacher und schneller kündigen.
- Die Regelung betrifft fast den gesamten Onlinehandel und Dienstleistungen, mit Ausnahmen für personalisierte oder verderbliche Waren.
AI-generated summary
Why It Matters
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig ihre Online-Verträge einfacher kündigen können. Ab sofort ist der sogenannte »Widerrufsbutton« Pflicht.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig ihre Online-Verträge einfacher kündigen können. Ab sofort ist der sogenannte »Widerrufsbutton« Pflicht. Über diesen sollen Käufer etwa Verträge mit wenigen Klicks schnell und unkompliziert wieder kündigen zu können.
Von dieser neuen Regelung ist beinahe der gesamte Onlinehandel im B2C-Bereich betroffen, also Geschäfte zwischen Unternehmen und Privatpersonen. Überall, wo generell ein Widerrufsrecht besteht, ist der Button nun Pflicht. Ob großes Versandunternehmen oder kleiner, spezialisierter Onlineshop – sie alle müssen die Funktion auf Websites und Apps bereitstellen. Für die Umsetzung auf Marktplätzen wie Amazon oder Ebay ist der Plattformbetreiber zuständig.
Gut sichtbar und ohne Widerrufsgrund
Der Button greift damit sowohl beim Einkauf von den meisten Waren als auch bei online abgeschlossenen Verträgen zu Dienstleistungen wie Streaming-Angeboten oder auch Krediten und Versicherungen. Ausnahmen bestehen hingegen bei Waren, welche auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten wurden, zum Beispiel bei maßgeschneiderter Kleidung. Auch schnell verderbliche Waren wie frische Lebensmittel haben kein Widerrufsrecht.
Die Funktion muss ab sofort gut sichtbar auf der Website eines Onlineshops platziert sein. Um versehentliche Stornierungen zu verhindern, sieht die Regelung einen zweistufigen Widerrufsprozess vor. Ein Widerrufsgrund darf vom Händler dabei nicht verlangt werden.
Kritik aus der Branche
Vonseiten der Verbraucherzentrale Bundesverband kam positive Resonanz zu dem neuen Gesetz. Es schaffe mehr Komfort, Sicherheit und Transparenz für die Verbraucherinnen – auch, wenn sich das Widerrufsrecht selbst nicht ändere. Die Frist zum Widerruf beträgt in der Regel 14 Tage. Justiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) sprach von einem Gewinn für den Verbraucherschutz. " Wenn der Vertragsschluss im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein.«
Open Questions
- Wie wird die Umsetzung auf kleineren Shops kontrolliert?
- Gibt es Übergangsfristen für die Implementierung?





