Organspende: Patientenbeauftragter für Widerspruchslösung
Quick Look
- Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, plädiert für eine Widerspruchslösung bei der Organspende.
- Ab 18 Jahren sollen alle automatisch als Spender gelten, es sei denn, sie widersprechen aktiv.
- Dies soll den Organmangel beheben, wie auch Ex-Gesundheitsminister Lauterbach fordert.
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Why It Matters
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, schlägt eine Reform der Organspende hin zur Widerspruchslösung vor, da bisherige Bemühungen den Organmangel nicht beheben konnten. Diese Regelung würde automatisch jeden ab 18 Jahren zum Spender machen, sofern kein Widerspruch erfolgt.
Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze, hat sich für eine Neuregelung der Organspende ausgesprochen. Vor der am Donnerstag geplanten Bundestagsdebatte zu dem Thema sagte der SPD-Politiker, alle bisherigen Bemühungen hätten nicht dazu geführt, den Mangel an Organen auszugleichen. Für ihn liege es daher nahe, das System im Sinne der sogenannten Widerspruchslösung zu reformieren.
Anders als bisher würde die Widerspruchsregel nicht die ausdrückliche Zustimmung der Menschen erfordern, nach dem Eintreten des Hirntods Organe zur möglichen Spende zu entnehmen. Stattdessen wären ab dem 18. Lebensjahr alle automatisch als Organspender registriert und müssten aktiv Widerspruch dagegen einlegen – was jedoch sehr leicht möglich ist. Auch Schwartze betonte erneut: »Mit der Widerspruchsregelung wird niemand zur Organspende verpflichtet oder gar gezwungen. Ein Nein wird jederzeit und ohne Begründung respektiert.«
Am Donnerstag will der Bundestag erneut über das Thema Organspende diskutieren. 2020 war die Widerspruchsregelung noch abgelehnt worden. In den meisten Ländern Europas gilt diese inzwischen.
Lauterbach: Vom Fall Mette-Marit lernen
Eine fraktionsübergreifende Gruppe Abgeordneter spricht sich für die Regelung aus, darunter der ehemalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Dieser sagte zuletzt, ein Beschluss der Widerspruchslösung noch in diesem Herbst sei »ideal«. Zu viele Menschen würden versterben, während sie auf dringend benötigte Organe warteten. Er verwies auf den Fall der norwegische Kronprinzessin Mette-Marit, die vor wenigen Tagen überraschend schnell eine neue Lunge bekommen hatte. »Hätten wir eine Widerspruchslösung bei der Organspende wie in Norwegen, wäre das Problem gelöst«, sagte Lauterbach.
Auch Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt bekräftigte seine Unterstützung für die Widerspruchslösung. Diese sei auch aus organisatorischen Gründen sinnvoll: »Organspenden können heute häufig nicht realisiert werden, weil keine dokumentierte Willensäußerung vorliegt«, sagte er. Die Widerspruchsregelung könne helfen, »die Umsetzung des Patientenwillens zu erleichtern und Angehörige in schwierigen Entscheidungssituationen zu entlasten«.
Rund 8.200 Menschen warteten 2025 auf ein Organ
Jedoch gibt es auch eine Gruppe an Abgeordneten, die sich weiterhin klar für die geltende Entscheidungslösung aussprechen, die eine aktive Einwilligung zur Organentnahme voraussetzt. In einem Antrag forderten sie bessere Aufklärung zum Thema und erleichterte Möglichkeiten, den Willen zum Spenden festzuhalten. Auch die katholische und die evangelische Kirche lehnen die Widerspruchslösung ab.
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Bundestag debattiert und stimmt über die Widerspruchslösung ab.
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