Prozess um Gastwirt-Mord: Angeklagter bestreitet Vorwürfe
Quick Look
- In einem Mordprozess in Freiburg bestreitet ein 28-jähriger Afghane die heimtückische Tötung seines ehemaligen Chefs in Rheinfelden.
- Er soll das Opfer mit einem Hammer 74 Mal auf den Kopf geschlagen und anschließend Beute mitgenommen haben.
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Why It Matters
Der Angeklagte kam 2019 als Asylsuchender nach Deutschland und arbeitete 2025 mehrere Monate in dem Lokal des Opfers, bevor ihm gekündigt wurde.
In dem Mordprozess um einen in Rheinfelden (Landkreis Lörrach) getöteten Gastwirt bestreitet der Angeklagte vor dem Landgericht Freiburg die Vorwürfe.
Er äußerte sich bislang weder zur Sache noch zu seiner Person - ließ über seine Verteidigerin jedoch mitteilen, dass er die Tat nicht begangen habe.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 28-jährigen Afghanen vor, vergangenen Oktober seinen ehemaligen Chef in dessen Lokal heimtückisch ermordet zu haben.
Laut Staatsanwaltschaft habe der Angeklagte den aus Portugal stammenden Gastwirt morgens in seinem Lokal aufgesucht und ihn in ein Gespräch verwickelt.
Als der Wirt ihm den Rücken zugekehrt habe, soll der 28-Jährige einen Schlosserhammer aus seinem Pulli gezogen und zehnmal auf den Kopf des 50-Jährigen eingeschlagen haben.
74 Hammerschläge auf den Kopf des Opfers
Der Wirt habe noch versucht, die Schläge abzuwehren, sei jedoch zu Boden gegangen.
Insgesamt habe der Angeklagte 74 Mal auf den Kopf des Mannes eingeschlagen.
Das Opfer sei der Staatsanwaltschaft zufolge arglos sowie schutzlos gewesen und habe «in keiner Weise mit so einem Angriff gerechnet».
Nach der Tat habe der 28-Jährige einen Laptop und ein Samuraischwert aus einer Vitrine in der Gaststätte mitgenommen.
Laut dem psychiatrischen Sachverständigen habe der Angeklagte im Gespräch mit ihm geäußert, dass er 2019 als Asylsuchender aus Afghanistan nach Deutschland gekommen sei.
Über die Jahre habe er verschiedene Jobs gehabt.
Im Jahr 2025 habe er schließlich mehrere Monate in dem Lokal des Opfers gearbeitet, ehe ihm gekündigt worden sei.
Von der Kündigung habe er sich nicht gekränkt gefühlt und nach anderen Jobs gesucht.
Über die Tat selbst habe der 28-Jährige mit dem Sachverständigen nicht sprechen wollen, da er nach eigenen Angaben nichts über den Fall wisse.
Das Verfahren vor dem Schwurgericht ist auf insgesamt neun Verhandlungstage angesetzt.
Ein Urteil wird Anfang August erwartet.
What to Watch
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Urteil wird Anfang August erwartet.
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