Spanische Justiz verhängt Reisepass-Einzug gegen Begoña Gómez
Quick Look
- Die spanische Justiz hat Begoña Gómez, Ehefrau von Premierminister Pedro Sánchez, die Abgabe ihres Reisepasses und eine Meldepflicht alle zwei Wochen auferlegt.
- Die Regierung wirft dem Richter politische Motivation vor.
- Die Staatsanwaltschaft hatte die Einstellung der Ermittlungen gefordert.
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Why It Matters
Begoña Gómez, die ihren Mann sonst bei offiziellen Besuchen im Ausland immer wieder begleitet hat, muss sich alle zwei Wochen bei der Justiz melden und ihren Reisepass abgeben. Die Regierung und die PSOE-Partei von Sánchez werfen dem Richter politische Motivation vor.
Gómez, die ihren Mann sonst bei offiziellen Besuchen im Ausland immer wieder begleitet hat, muss sich alle zwei Wochen bei der Justiz melden, ihren Reisepass abgeben und darf das Land nicht mehr verlassen. Eine Anfrage ließ die Justiz zunächst unbeantwortet.
Die Regierung und die sozialistische PSOE-Partei von Sánchez warfen dem Richter erneut vor, sein Vorgehen sei »politisch motiviert« und von »Besessenheit« geprägt, wie RTVE berichtete. Die Staatsanwaltschaft hatte im Laufe der 2024 begonnenen Ermittlungen wiederholt die Einstellung wegen mangelnder Beweise beantragt. Der Richter hatte das nicht angefochten, vielmehr hatte er das von extrem rechten Kreisen initiierte Verfahren vorangetrieben.
Zugleich sagte Peinado, man müsse schon bis zu den Zeiten des spanischen Königs Fernando VII. (1784–1833) zurückgehen, um einen ähnlichen Korruptionsskandal zu finden. Die Einziehung des Reisepasses hatte er zuvor mit dem Argument für nicht notwendig erklärt, dass Gómez als Frau des Regierungschefs in Spanien einen viel höheren Lebensstandard als die Durchschnittsbürger genieße und sich deshalb kaum ins Ausland absetzen werde. Nachdem er diese Entscheidung nun revidiert hatte, betonte er, die staatlichen Leibwächter von Gómez könnten ihr zur Flucht verhelfen.
Open Questions
- Welche konkreten Beweise führten zur Einziehung des Reisepasses?
- Wie wird die Staatsanwaltschaft auf die Entscheidung des Richters reagieren?



