Tod des mutmaßlichen Täters von Stade in JVA Bremervörde wirft Fragen auf
Quick Look
- Der mutmaßliche Sechsfachmörder von Stade hat sich in der JVA Bremervörde das Leben genommen, nachdem seine Haftbedingungen gelockert wurden.
- Die CDU-Fraktion fordert umfassende Aufklärung, während das Justizministerium eine Prüfung der Standards ankündigt.
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Why It Matters
Der mutmaßliche Täter der sechsfachen Todesschüsse von Stade hat sich in der Justizvollzugsanstalt Bremervörde das Leben genommen, nachdem seine Haftbedingungen, insbesondere die Kameraüberwachung, kurz zuvor gelockert worden waren.
Der Tod des mutmaßlichen Täters von Stade in der Justizvollzugsanstalt Bremervörde wirft Fragen auf. Wie das niedersächsische Justizministerium am Mittwochvormittag bestätigte, waren seine Haftbedingungen erst am Tag vor dessen Tod stark gelockert worden. Der 45 Jahre alte Mann wurde von Montag an nicht mehr per Kamera in seiner Zelle überwacht.
In der Nacht auf Dienstag soll sich der türkische Staatsbürger, der vor drei Wochen im Streit um das Sorgerecht für seine neugeborene Tochter in Stade sechs Mitarbeiter von Jugendhilfeeinrichtungen erschossen hatte, dann das Leben genommen haben. Es gebe auch weiterhin „keinerlei Hinweise“ auf Fremdverschulden, teilte das Justizministerium am Mittwoch mit. Die Staatsanwaltschaft Stade teilte auf Anfrage der F.A.Z. mit, dass der Mann sich in seiner Einzelzelle mithilfe seines Sweatshirts stranguliert habe.
Am Montagmorgen wurde er um 6.05 Uhr von einem JVA-Mitarbeiter im Rahmen der sogenannten „Lebend- und Vollzähligkeitskontrolle“ leblos und bereits erkaltet aufgefunden. 24 Minuten später stellte der herbeigerufene Notarzt den Tod des Mannes fest.
Haftbedingungen wurden schrittweise gelockert
Die oppositionelle CDU-Fraktion fordert nun eine umfassende Aufklärung über den Vorfall im Niedersächsischen Landtag. Sie verweist dabei auf Medienberichte, dass der Mann bereits unmittelbar nach seiner Tat Suizidabsichten geäußert habe. Es sei „nicht erklärbar“, wie es dennoch zu dessen Suizid in staatlicher Obhut habe kommen können.
Das Justizministerium und die Staatsanwaltschaft nahmen am Mittwoch keine Stellung zu den Medienberichten über Suiziddrohungen des Tatverdächtigen. Ein Sprecher des Justizministeriums gab allerdings Auskunft über seine Haftbedingungen. Als der mutmaßliche Täter am Tag nach den Todesschüssen von Stade in die JVA Bremervörde verlegt wurde, sei er dort zunächst in einen kameraüberwachten Haftraum ohne gefährdende Gegenstände gekommen und dort „rund um die Uhr und ununterbrochen“ im Blick behalten worden. Dies sei die höchste Sicherheitsstufe in Gefängnissen, um Suizide zu verhindern.
Für dieses Vorgehen gebe es ein standardisiertes Verfahren mit einem Formular, das auf dem neuesten Stand der Forschung sei. Der Justizvollzug berücksichtige dabei auch die Schwere des Tatvorwurfs und das familiäre Umfeld des Inhaftierten.
Im weiteren Verlauf seien die Haftbedingungen fortlaufend überprüft worden. Die ständige Überwachung wurde zunächst beibehalten, weil weiterhin von einer Eigengefährdung des Inhaftierten ausgegangen wurde. Die Haftbedingungen wurden jedoch schrittweise gelockert. Am 6. Juli kam der Mann in einen Haftraum mit Fernseher. Am 9. Juli wurde die Kameraüberwachung auf die Abend- und Nachtstunden beschränkt. Tagsüber durfte der Mann nun am Alltagsgeschehen in der JVA teilnehmen.
Grundlage war ein Gespräch mit der Anstaltspsychologin am Tag zuvor. Der mutmaßliche Täter hatte seinen Zustand im Gespräch mit ihr als „verbessert“ beschrieben und sich von Suizidgedanken distanziert. Die JVA stellte bei ihm keine Auffälligkeiten fest und registrierte, dass er zügig Anschluss an Mitgefangene gefunden habe. Nach einem Bericht des NDR sprach der Mann gegenüber JVA-Mitarbeitern sogar schon über Pläne für eine Zeit nach seiner Entlassung. Er wolle studieren oder ein Buch schreiben.
Angeblich „ruhig und vollkommen absprachefähig“
Nach einem weiteren Gespräch mit der Anstaltspsychologin wurde beschlossen, den Gefangenen vom 20. Juli an nicht länger per Kamera zu überwachen, da es keine Hinweise auf eine Selbstgefährdung gebe und die „Anordnungsvoraussetzungen entfallen“ seien. Der Gefangene sei „ruhig und vollkommen absprachefähig“ gewesen. Er nutzte dann jedoch bereits die erste Nacht in seiner Zelle für seinen Suizid. Unbeantwortet ließ das Justizministerium am Montag die Frage, inwiefern der Gefangene wusste, dass er nicht mehr fortlaufend überwacht wurde.
Das Ministerium kündigte an, die bisherigen Standards genau zu prüfen und dabei auch weitere Fälle einzubeziehen, in denen Gefangene Suizid begingen, nachdem deren Eigengefährdung von den Behörden falsch eingeschätzt worden war. „Sie können sich sicher sein, dass wir die gesamten Abläufe auf den Prüfstand stellen“, sagte der Sprecher des Justizministeriums. Die Staatsanwaltschaft Stade hat als Teil ihres Todesermittlungsverfahrens auch eine Obduktion des Leichnams beantragt.
Er soll zwei schwere sexuelle Übergriffe begangen haben
Durch den Suizid wird es aber nicht mehr zu einem Prozess gegen den Hauptverdächtigen kommen. Das Ermittlungsverfahren wegen sechsfachen Mordes läuft aber zunächst weiter, da auch gegen die Mutter seines Kindes sowie eine der Familie nahestehende ältere Frau ermittelt wird. Die Mutter nahm an dem Hilfeplangespräch in Stade teil, in dessen Verlauf der Täter die Mitarbeiter der dortigen Einrichtung sowie des Jugendamts der Region Hannover erschoss. Die ältere Frau hat nach der Tat den Fluchtwagen gefahren. Ob es in diesem Zusammenhang zu einer Anklage und zu einem Prozess kommt, ist allerdings keineswegs sicher.
Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stade sagte auch, dass die Ermittlungen zum Vorleben des Täters durch dessen Suizid weniger wichtig geworden seien. Der Mann soll in der Türkei zwei schwere sexuelle Übergriffe begangen haben. Die deutschen Behörden erhielten davon jedoch keine Kenntnis. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Stade hielt sich der Mann zudem illegal in Deutschland auf.
What to Watch
AI outlook — possibilities, not facts
Das Justizministerium wird die Standards zur Suizidprävention in JVAs prüfen.
Very likely · Within months
Das Ermittlungsverfahren gegen die Mutter des Kindes und die ältere Frau wird fortgesetzt.
Likely · Within months
Open Questions
- Warum wurden die Haftbedingungen gelockert, obwohl der Mann Suizidabsichten geäußert haben soll?
- Wusste der Gefangene, dass er nicht mehr fortlaufend überwacht wurde?
- Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Prüfung der Standards durch das Justizministerium?





