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Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt legt Revision ein
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Handelsblatt4d agoCrime1 min readGermany

Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt legt Revision ein

Quick Look

  • Der wegen Mordes in sechs Fällen und versuchten Mordes in über 200 Fällen verurteilte Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts eingelegt.
  • Die lebenslange Haftstrafe mit besonderer Schwere der Schuld wird nun vom Bundesgerichtshof geprüft.

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Why It Matters

Der Angeklagte fuhr am 20. Dezember 2024 mit einem Mietwagen auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt, wobei sechs Menschen starben und Hunderte verletzt wurden. Er wurde wegen Mordes und versuchten Mordes verurteilt.

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Der Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt akzeptiert das Urteil des Landgerichts nicht. Die Verteidigung habe Revision eingelegt, teilte eine Gerichtssprecherin des Landgerichts Magdeburg der Deutschen Presse-Agentur mit. Nun muss der Bundesgerichtshof den Fall auf mögliche Rechtsfehler prüfen.

Das Gericht hatte den 51 Jahre alten Angeklagten am 26. Juni unter anderem wegen Mordes in sechs Fällen und versuchten Mordes in über 200 Fällen schuldig gesprochen. Es verhängte eine lebenslange Freiheitsstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren ist damit nahezu ausgeschlossen.

Keine Zweifel an Schuld

Der Mann aus Saudi-Arabien, der bis zur Tat als Psychiater im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter arbeitete, war am 20. Dezember 2024 mit einem 340 PS starken Mietwagen durch eine Lücke zwischen Betonabsperrungen auf den belebten Weihnachtsmarkt gefahren. Fünf Frauen und ein neunjähriger Junge starben, Hunderte Menschen wurden verletzt.

Die Richter bescheinigten dem Angeklagten eine „große Gefährlichkeit“. „Der Angeklagte hat während des Tatgeschehens kein Mitgefühl empfunden für andere Personen“, hatte der Vorsitzende Richter Dirk Sternberg in der Urteilsbegründung gesagt. Seine Empathiefähigkeit könne er quasi ein- und ausschalten. Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte dem Angeklagten eine narzisstische Persönlichkeitsstörung bescheinigt. An seiner Schuldfähigkeit tauchten keine Zweifel auf.

Open Questions

  • Wird die Revision Erfolg haben?
  • Welche neuen Erkenntnisse bringt die Überprüfung?

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This article was originally published by Handelsblatt.

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