
Unfallforschung der Versicherer kritisiert mangelnde Abschreckung durch gesetzliche THC-Grenzwerte
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Seit dem 22. August 2024 gilt ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum für Autofahrer. Die Regelung folgte auf die Teillegalisierung von Cannabis für Volljährige.
Zwei Jahren nach Einführung eines Grenzwertes für Cannabis beim Autofahren zeigt diese Regelung nach Einschätzung der Versicherer nur bedingt Wirkung. Das legt eine Umfrage unter Konsumenten des Rauschmittels nahe. „Vor allem Menschen, die Cannabis gewöhnt sind und regelmäßig, meist sogar täglich konsumieren, fahren vielfach danach auch Auto“, sagte die Leiterin der Unfallforschung der Versicherer, Kirstin Zeidler, in Berlin. „Sie haben sich schon nicht davon abhalten lassen, als Cannabis noch illegal war, und zeigen auch weiterhin keine Hemmung, bekifft zu fahren.“
Laut der Umfrage des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft hat sich in den vergangenen zwölf Monaten jeder fünfte Befragte nach eigener Aussage kurz nach dem Konsum ans Steuer gesetzt. 2024 sei es jeder Vierte gewesen. Im vergangenen Monat sei jeder siebte Befragte kurz nach dem Cannabis-Konsum gefahren.
Das Fazit der Unfallforschung lautet: „Zwar hat der Grenzwert nicht dazu geführt, dass mehr Befragte bekifft Autofahren als vorher, aber auch kaum weniger.“ Der Grenzwert sei hinreichend bekannt, sagten demnach 88 Prozent der Befragten. Aber knapp jeder dritte Befragte sagte, ihm sei das egal.
Für Cannabis am Steuer gilt seit dem 22. August 2024 ein gesetzlicher Grenzwert. Wer mit 3,5 Nanogramm THC je Milliliter Blutserum oder mehr unterwegs ist, riskiert in der Regel 500 Euro Bußgeld, einen Monat Fahrverbot und zwei Punkte in der Flensburger Datei. Wird dazu noch Alkohol getrunken, drohen in der Regel 1000 Euro Buße, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte.
Außerdem gilt wie bei Alkohol in der zweijährigen Führerschein-Probezeit und für Fahrerinnen und Fahrer unter 21 ein Cannabis-Verbot – die Grenze von 3,5 Nanogramm gilt also nicht. Bei Verstößen drohen in der Regel 250 Euro Buße.
Hintergrund der Regelung ist die seit 2024 geltende Legalisierung des Cannabiskonsums für Volljährige mit vielen Auflagen. Laut Unfallforschung wurden Cannabis-Konsumierende vor und nach der Teillegalisierung in zwei Zeitabschnitten gefragt: 4933 Befragte von Januar bis Mitte März 2024 und 3144 Befragte im Februar und März 2026. Die Untersuchung sei nicht repräsentativ für die Bevölkerung Deutschlands, aber aussagekräftig für Cannabis-Konsumierende, heißt es in der Untersuchung.
„Schon jetzt zeigt sich, dass Cannabis-Konsumenten schlecht aufgeklärt sind“, sagte Zeidler. Sie forderte deutlich mehr Aufklärung über die Wirkung von Cannabis. Denn Cannabis könne die Fahrtüchtigkeit deutlich einschränken - unabhängig davon, ob es medizinisch indiziert sei oder nicht.
Die Versicherer warnten vor möglichen finanziellen Folgen im Falle eines Unfalls. „Wer mit zu viel THC im Blut nicht mehr sicher fahren kann und einen Unfall verursacht, riskiert auch nach der Legalisierung seinen Versicherungsschutz“, sagte die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands, Anja Käfer-Rohrbach. „Wie bei alkoholbedingten Unfällen zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar den Schaden des Unfallopfers in voller Höhe, kann den Unfallverursacher aber in Regress nehmen.“
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