Generalbundesanwalt hält Strafverfahren gegen Daniela Klette für notwendig
Der Generalbundesanwalt hält das Strafverfahren gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette für notwendig, trotz ihrer jüngsten Verurteilung. Die Anklage in Frankfurt wirft ihr versuchten Mord und Sprengstoffanschläge vor, während ein Urteil in Verden wegen Raubüberfällen nach der RAF-Zeit bereits erfolgte.






