Arbeitsgericht Düsseldorf: Homeoffice-Widerruf nur mit guter Begründung
Hızlı Bakış
- Ein Arbeitnehmer klagte gegen den Widerruf seines Homeoffice-Anteils.
- Das Arbeitsgericht Düsseldorf gab ihm teilweise Recht: Zwar besteht kein genereller Rechtsanspruch auf Homeoffice, doch ein einmal gewährter Anteil lässt sich nicht ohne substanziierte Begründung widerrufen.
Yapay zekâ özeti
Ein Arbeitnehmer klagte gegen den Widerruf seines Homeoffice-Anteils. Das Arbeitsgericht Düsseldorf gab ihm teilweise Recht: Zwar besteht kein genereller Rechtsanspruch auf Homeoffice, doch ein einmal gewährter Anteil lässt sich nicht ohne substanziierte Begründung widerrufen.



