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GeriArbeitszeitgesetz: Bundesarbeitsministerium legt Entwurf für Reform vor
Arbeitszeitgesetz: Bundesarbeitsministerium legt Entwurf für Reform vor
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Die Zeit18.06.2026Siyaset3 dk okumaGermany

Arbeitszeitgesetz: Bundesarbeitsministerium legt Entwurf für Reform vor

Hızlı Bakış

  • Das Bundesarbeitsministerium hat einen Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt.
  • Kernpunkte sind flexiblere Arbeitszeitmodelle und eine detaillierte Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung für Arbeitgeber.
  • Tarifverträge sollen Ausnahmen ermöglichen, wobei Gesundheitsschutzregelungen über bisherige Rechte hinausgehen müssen.

Yapay zekâ özeti

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Das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium hat einen ersten Referentenentwurf für die umstrittene Reform des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt. Der Entwurf kommt eine Woche nach dem Sozialpartnerdialog im Kanzleramt.

Yazı boyutu

Das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium hat einen ersten Referentenentwurf für die umstrittene Reform des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt. Er liegt der ZEIT vor und kommt nur eine Woche nach dem Sozialpartnerdialog im Kanzleramt. Beim Thema Arbeitszeit hatte die Union Druck auf die Sozialdemokraten gemacht, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Änderung umzusetzen.

Der Entwurf umfasst nun erstmals die geplanten neuen Regeln für Arbeitszeit, Ruhezeiten und Zeiterfassung. Im Kern will Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) zwei große Änderungen: Erstens soll der Spielraum für flexiblere Arbeitszeitmodelle erweitert werden – das wäre die lange geforderte Lockerung, die Arbeitgeber und die Union sich wünschen. Tarifvertragsparteien sollen demnach künftig statt einer täglichen eine maximale Wochenarbeitszeit vereinbaren können – dann fiele die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von elf Stunden Unterbrechung zwischen zwei Arbeitseinsätzen weg, an der sich die Arbeitgeber seit vielen Jahren stören. Voraussetzung ist laut dem Entwurf aber, dass zugleich tarifliche Regelungen zum Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erfolgen sollen. Konkret heißt das: Diese Regeln müssten über die bisherigen Rechte für Gesundheitsschutz hinausgehen.

Zweitens will die SPD-Co-Chefin die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ausdrücklich und detailliert im Gesetz verankern. Arbeitgeber sollen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit grundsätzlich am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzeichnen. Die Aufzeichnung kann zwar auch durch die Beschäftigten selbst oder durch Dritte erfolgen, verantwortlich bleibt aber der Arbeitgeber. Tarifverträge sollen Ausnahmen zulassen können, etwa eine nicht-elektronische Erfassung oder eine spätere Dokumentation bis spätestens sieben Tage nach der Arbeitsleistung. Für kleine Betriebe sind zudem längere Übergangsfristen vorgesehen. Arbeitgeber mit bis zu zehn Beschäftigten sollen dauerhaft auch anders aufzeichnen dürfen.

Wochenarbeitszeit soll an Dokumentationspflicht gekoppelt werden

Neu an dem Entwurf ist vor allem die politische Verbindung der beiden Forderungen Lockerung der täglichen Arbeitszeit bei gleichzeitiger Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Hier war Deutschland ohnehin schon unter Zugzwang: Der Europäische Gerichtshof hatte 2019 im sogenannten Stechuhr-Urteil entschieden, dass die Mitgliedstaaten Arbeitgeber zu einem objektiven, verlässlichen und zugänglichen System zur Erfassung der Arbeitszeit verpflichten müssen. Das Bundesarbeitsgericht leitete daraus 2022 ab, dass Arbeitgeber in Deutschland schon nach geltendem Recht verpflichtet sind, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen.

Anders als frühere Vorlagen aus dem Jahr 2023 unter Bas' Vorgänger Hubertus Heil (SPD), die der ZEIT vorliegen, beschränkt sich das Ministerium nun nicht mehr auf die technische Frage, wie die Arbeitszeiterfassung gesetzlich umgesetzt wird. Der Entwurf verbindet die Erfassungspflicht mit einer arbeitszeitpolitischen Öffnung hin zu mehr Flexibilität bei der Verteilung der Arbeitszeit über die Woche.

Möglicher Konflikt mit der Union

Der Entwurf könnte für weiteren Streit in der Koalition sorgen. Arbeitgeber fordern seit Langem, den starren Acht-Stunden-Tag zugunsten einer Wochenlogik aufzubrechen und die Zeiterfassung möglichst bürokratiearm auszugestalten. In einem Antrag der CDU/CSU aus der vergangenen Legislaturperiode hieß es entsprechend, freiwillige Vertrauensarbeitszeitmodelle müssten ohne strikte Erfassungspflichten erhalten bleiben. Eine elektronische Form dürfe nicht generell vorgeschrieben werden. Zudem brauche es wöchentliche statt täglicher Höchstarbeitszeiten.

Der neue Entwurf bleibt bei der Vertrauensarbeitszeit deutlich restriktiver. Sie soll zwar weiter möglich bleiben, aber nicht mehr außerhalb einer nachvollziehbaren Dokumentation. zudem sollen Arbeitgeber auch in solchen Modellen sicherstellen, dass Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben zu Dauer und Lage der Arbeits- und Ruhezeiten bekannt werden.

Die heutige Rechtslage ist enger. Nach geltendem Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer nicht länger als acht Stunden pro Tag arbeiten, bestimmte Ausnahmen erlauben auch einen 10-Stunden-Tag. Danach gilt eine Ruhepause von elf Stunden, nur in besonderen Arbeitsumgebungen wie im Krankenhaus oder Gaststätten darf davon abgewichen werden. Dokumentiert werden muss bisher alles, was über die acht Stunden hinaus geht und an Sonn- und Feiertagen abgeleistet wird.

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