Bundesverfassungsgericht erklärt pauschalen Stopp der Afghanistan-Aufnahme für willkürlich
Hızlı Bakış
- Das Bundesverfassungsgericht hat den pauschalen Stopp der Aufnahme gefährdeter Afghanen durch Bundesinnenminister Dobrindt als willkürlich eingestuft.
- Eine afghanische Frau mit Söhnen klagte erfolgreich; das Gericht fordert die Berücksichtigung von Einzelfällen.
- Das OVG Berlin-Brandenburg muss nun neu entscheiden.
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Das Bundesverfassungsgericht hat den pauschalen Stopp der Aufnahme gefährdeter Afghanen durch das Bundesinnenministerium als willkürlich eingestuft, nachdem frühere Regierungen Zusagen gemacht hatten. Eine afghanische Frau klagte erfolgreich gegen die Ungültigkeitserklärung ihrer Aufnahmezusage.
Das Bundesverfassungsgericht hat den pauschalen Stopp der von früheren Bundesregierungen versprochenen Aufnahme von gefährdeten Afghanen durch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) als Willkür eingestuft.
Das höchste deutsche Gericht teilte in Karlsruhe mit, dass eine Verfassungsbeschwerde von einer Frau mit zwei minderjährigen Söhnen Erfolg hatte. Die sogenannte Abkehrerklärung des Innenministeriums von den Entscheidungen der Vorgängerregierungen genüge "den Anforderungen des Willkürverbots nicht", hieß es zur Begründung.
Gericht: Einzelfall muss berücksichtigt werden
Auch wenn der Regierung ein weiter Entscheidungsspielraum über die Aufnahme von Ausländern eingeräumt sei, sei sie im Rechtsstaat "doch niemals 'völlig frei'", heißt es darin weiter.
Der Rechtsstaat dürfe nicht außer Acht lassen, dass ihm eine Person als Rechtssubjekt mit individuellen Interessen gegenüberstehe. "Die Belange der betroffenen Person müssen dann bei der weiteren Ausübung des politischen Spielraums berücksichtigt werden", hieß es. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg muss nun neu über den Fall entscheiden.
Klägerin hatte Aufnahmezusage
Im konkreten Fall ging um eine afghanische Frau mit zwei Kindern, der im Dezember 2021, also wenige Monate nach der Rückeroberung Afghanistans durch die Taliban, die Aufnahme in Deutschland zugesagt worden war. Sie sollten über die sogenannte Menschenrechtsliste aufgenommen werden, da sie unter den Taliban fürchten musste, wegen ihres vorangegangenen gesellschaftlichen Engagements gefährdet zu sein.
2021 hatte die Regierung noch unter der damaligen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) verschiedene Möglichkeiten geschaffen, um Afghanen aufzunehmen, die in der Zeit des internationalen Militäreinsatzes für die deutsche Truppe gearbeitet oder sich für Demokratie und Rechtsstaat eingesetzt haben.
Innenministerium erklärte Zusagen für ungültig
Die nachfolgende Ampel-Regierung etablierte das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan. Nach der Bundestagswahl im vergangenen Jahr entschied die neue Bundesregierung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) jedoch, freiwillige deutsche Aufnahmeprogramme so weit wie möglich zu beenden.
Das Bundesinnenministerium erklärte die darüber erteilten Zusagen zur Aufnahme in Deutschland im Dezember pauschal für ungültig und erloschen, wovon auch die Zusage für die Frau betroffen war.
Zuvor hatte die schwarz-rote Bundesregierung mehreren Hundert Afghanen Geld angeboten, damit diese auf ihre deutsche Aufnahmezusage verzichten. Eine Frist zur Annahme dieses Angebots war Mitte November abgelaufen.
Dobrindt sieht keinen Handlungsbedarf
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt sieht nach der aktuellen Entscheidung aus Karlsruhe erst einmal keinen Handlungsbedarf. Das Ministerium des CSU-Politikers interpretierte die Entscheidung so, dass das Bundesverfassungsgericht in weiten Teilen der Argumentation der Bundesregierung folge: Aufnahmeerklärungen könnten aufgehoben werden, wenn sich das politische Interesse ändere.
Die Richter gäben nur auf, bei der Abkehr den Einzelfall zu berücksichtigen. Man wolle nun das weitere Verfahren des Oberverwaltungsgerichts abwarten, hieß es.
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Yapay zekâ öngörüsü — kesinlik taşımaz
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wird den Fall der afghanischen Frau neu verhandeln.
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- Wie wird das OVG Berlin-Brandenburg im Einzelfall entscheiden?
- Welche weiteren Auswirkungen hat das Urteil auf andere Afghanen mit Aufnahmezusagen?
- Wird das Innenministerium seine Politik anpassen?





