Höchststrafe für Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt verhängt
Hızlı Bakış
- Das Landgericht Magdeburg hat Taleb al-Abdulmohsen wegen des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt 2024 mit sechs Toten zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
- Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Yapay zekâ özeti
Nach 40 Verhandlungstagen endet in Magdeburg ein ungewöhnlich großes Strafverfahren: Das Landgericht hat gegen den Todesfahrer vom Weihnachtsmarkt wegen des Anschlags von 2024 mit sechs Toten die Höchststrafe verhängt. Es verurteilte Taleb al-Abdulmohsen aus Saudi-Arabien unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Eine Anordnung der Sicherungsverwahrung bleibt vorbehalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Während der Verkündung kam es zu einer technischen Panne. Der Verteidiger wies darauf hin, dass die Worte des Vorsitzenden Richters im Glaskasten, in dem der Angeklagte sitzt, nicht zu hören waren. Das Gericht unterbrach daraufhin die Begründung des Urteils, um die technischen Probleme zu lösen.
Am 20. Dezember 2024 war Taleb Al-Abdulmohsen mit einem mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Mietwagen mit bis zu 48 Kilometern pro Stunde über den belebten Weihnachtsmarkt gerast. Ein Neunjähriger und fünf Frauen starben, Hunderte Menschen wurden teils schwer verletzt. Taleb al-Abdulmohsen, der hinter dem Steuer saß, wurde gleich nach der Tat aus dem Auto heraus festgenommen.
Mehr als 200 Betroffene waren im Prozess als Nebenkläger vertreten. Viele von ihnen waren zur Urteilsverkündung gekommen, auch nahezu alle Plätze im Zuschauerbereich waren besetzt. Das Land Sachsen-Anhalt hatte angesichts der Dimension des Prozesses eigens ein Interims-Gerichtsgebäude in Leichtbauweise errichten lassen.
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Todesfahrer gefordert, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und eine Sicherungsverwahrung. Die Nebenkläger schlossen sich der Forderung nach der Höchststrafe an. Die Verteidigung des Angeklagten sah die Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung nicht gegeben.
Der Generalstaatsanwaltschaft zufolge hatte Taleb al-Abdulmohsen die Tat lange vorher geplant. Er habe keine ernsthaften ideologischen Ziele verfolgt, sondern vor allem aus persönlichen Motiven gehandelt. „Es ging und geht dem Angeklagten nur um sich selbst.“ Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte dem Mann eine narzisstische Persönlichkeitsstörung und ein enormes Bedürfnis nach Aufmerksamkeit bescheinigt.
Der Täter hatte vor vielen Jahren in Deutschland Asyl erhalten. Hier bekam er seine Facharztanerkennung. Bis unmittelbar vor der Tat arbeitete er als Psychiater im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter in Bernburg in Sachsen-Anhalt. Besonders betroffen machte im Prozess, dass der Angeklagte keinerlei Reue zeigte. Er selbst stellt sich als Aktivist für die Rechte saudischer Frauen dar. Jahrelang lag er mit einer Kölner Flüchtlingshilfeorganisation im Clinch und geriet immer wieder mit Behörden aneinander.





