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Schleswig-Holstein diskutiert monatliches Gehörlosengeld
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Die Zeit18.06.2026Siyaset2 dk okumaGermany

Schleswig-Holstein diskutiert monatliches Gehörlosengeld

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  • Der SSW hat im schleswig-holsteinischen Landtag einen Gesetzentwurf für ein monatliches Gehörlosengeld eingebracht.
  • Vorgeschlagen werden 350 Euro für Erwachsene und 250 Euro für Minderjährige, zusätzlich zu anderen Sozialleistungen.
  • Der Entwurf wurde zur weiteren Beratung in den Sozialausschuss überwiesen.

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Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) hat im schleswig-holsteinischen Landtag einen Gesetzentwurf zur Einführung eines monatlichen Gehörlosengeldes eingebracht. Dieser soll zusätzlich zu bestehenden Sozialleistungen gezahlt werden.

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Schleswig-Holsteins Landtag hat über ein monatliches Gehörlosengeld diskutiert. Der Südschleswigsche Wählerverband (SSW) brachte dazu einen Gesetzentwurf zur ersten Lesung ins Plenum in Kiel ein. Er sieht 350 Euro monatlich für Erwachsene und 250 Euro für Minderjährige vor. Das Geld soll zusätzlich zu anderen Sozialleistungen gezahlt werden. Alle Landtagsfraktionen überwiesen den Entwurf einstimmig zur weiteren Beratung in den Sozialausschuss.

«Wollen wir gehörlosen Menschen endlich die Anerkennung geben, die ihnen seit Jahren zusteht?», fragte der SSW-Fraktionschef Christian Dirschauer in seiner Rede. Gehörlose warteten schon lange auf einen angemessenen Nachteilsausgleich. «Sie warten seit Jahren darauf, dass ihre Lebenswirklichkeit politisch ernst genommen wird», betonte er.

Stattdessen werde ihnen immer wieder gesagt, man warte auf eine bundesweite Lösung. Der Bund plane aber kein Gehörlosengeld, erklärte Dirschauer. «Doch die Lebenswirklichkeit dieser Menschen, die verschwindet nicht, nur weil Politik ihre Verantwortung verschiebt.» Im Land fehle schlicht der politische Wille, fügte er hinzu, und warb um Unterstützung für den Entwurf.

Touré: Länder werden vom Bund allein gelassen

Sozialministerin Aminata Touré kann nach eigenen Angaben das Anliegen des SSW nachvollziehen - doch es brauche Leistungen «aus einem Guss». So müsse sich angeschaut werden, welche Leistungen es bereits gebe und wo es Nachsteuerungsbedarf gebe. «Denn in dem Bundesteilhabegesetz wurde ausdrücklich ein Leistungstatbestand zur Förderung der Verständigung für Menschen mit Sinnesbehinderungen geschaffen und die Möglichkeit pauschalierter Leistungen eröffnet», erklärte die Grünen-Politikerin.

Es ist laut Touré bedauerlich, dass das Bundesteilhabegesetz, welches vor zehn Jahren in Kraft getreten ist, nicht zur Zufriedenheit aller führt. «Weder bei den Betroffenen, die noch nicht von vollständiger Teilhabe sprechen können», sagte die Sozialministerin. «Noch bei den Ländern, die bei der Finanzierung vom Bund komplett allein gelassen werden.»

Der Bund schaue hingegen zunächst nach Einsparpotenzialen - dies sei kein Ansatz, der das Leben der Menschen verbessere. «Menschen mit Behinderung brauchen einen Sozialstaat, der verständlich, einfach und verlässlich funktioniert», betonte Touré. «Eine inklusive Gesellschaft zu gestalten, ist politischer Auftrag und deshalb freue ich mich auf die weiteren Beratungen.»

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  • Wie wird die Finanzierung geregelt?
  • Wann tritt das Gesetz in Kraft?
  • Welche weiteren Nachsteuerungsbedarfe gibt es?

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