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17.06.2026AI özeti
AfD darf vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet werden
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die Klage der AfD abgewiesen und bestätigt, dass die Beobachtung der Partei durch den Verfassungsschutz rechtmäßig ist. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
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Spiegel Deutschland1 dk okuma