
Klage wegen Missbrauch bei Regensburger Domspatzen abgewiesen
Ein Kläger scheiterte mit seiner Forderung nach 400.000 Euro Schmerzensgeld wegen Missbrauch bei den Regensburger Domspatzen. Das Landgericht wies die Klage wegen Verjährung ab, da die Taten über 30 Jahre zurückliegen.










