
Getrennte Wohnungen: Wann Ehepaare eine Bedarfsgemeinschaft bilden
Das Sozialgericht Hannover hat entschieden, dass getrennte Wohnungen nicht automatisch das Ende einer Bedarfsgemeinschaft bedeuten. Wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nach außen erkennbar fortbesteht, etwa durch gemeinsame Kinderbetreuung und Alltagsaktivitäten, kann das Einkommen des Partners weiterhin für Bürgergeld-Leistungen relevant sein.












