
Verwaltungsgericht München erklärt Grenzkontrollen nachträglich für rechtswidrig
Das Verwaltungsgericht München hat Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze in drei Fällen nachträglich für rechtswidrig erklärt, da die Dauer der Kontrollen gegen den Schengener Grenzkodex verstößt. Ein Eilantrag auf Unterlassung zukünftiger Kontrollen wurde jedoch abgewiesen.


