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Arbeitszeitregeln: Achtstundentag soll bleiben, mehr Flexibilität für Tarifpartner
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Handelsblatt18.06.2026سياسة1 dk okumaGermany

Arbeitszeitregeln: Achtstundentag soll bleiben, mehr Flexibilität für Tarifpartner

نظرة سريعة

  • Das Bundesarbeitsministerium plant, den Achtstundentag beizubehalten, aber Ausnahmeregelungen zu erweitern.
  • Tarifpartner sollen wöchentliche Arbeitszeiten vereinbaren können, wobei die Wochenarbeitszeit im Jahresschnitt maximal 48 Stunden betragen darf.

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Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sah eine Lockerung der Arbeitszeitregeln und mehr Flexibilität vor. Ein erster Entwurf des Bundesarbeitsministeriums liegt nun vor.

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Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest. 18.06.2026 - 11:37 Uhr Quelle: dpa Artikel anhören

Der Achtstundentag soll nach Plänen des Bundesarbeitsministeriums grundsätzlich beibehalten werden. (Symbolbild) Foto: Arne Dedert/dpa

Berlin. Der Achtstundentag in Deutschland soll nach vorläufigen Plänen des Bundesarbeitsministeriums grundsätzlich unangetastet bleiben. Die Ausnahmeregelungen dazu sollen aber erweitert werden, so dass Tarifpartner auch wöchentliche Arbeitszeiten vereinbaren können. Das sieht ein Entwurf des SPD-geführten Ministeriums zur Umsetzung von Plänen aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD vor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Es handelt sich nach Informationen aus Ministeriumskreisen aber noch um eine frühe Version, deren Abstimmung im Haus noch laufe. Der Entwurf ist demnach auch noch nicht in der regierungsinternen Abstimmung.

Koalitionsvertrag sieht mehr Flexibilität vor

Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, für mehr Flexibilität die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Der vorliegende Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes lässt Paragraf 3 dieses Gesetzes unangetastet, in dem es heißt: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.“

Die Ausnahmeregeln, die es dazu gibt, sollen aber erweitert werden. Unternehmen und Beschäftigte sollen sich demnach in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen darauf verständigen können, „anstelle einer werktäglichen, eine wöchentliche Begrenzung der Arbeitszeit zu vereinbaren, wenn gleichzeitig durch besondere Regelungen sichergestellt wird, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird“. Eine solche Wochenarbeitszeit soll im Jahresschnitt bei maximal 48 Stunden liegen dürfen.

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  • Wie genau werden die "besonderen Regelungen" zur Gesundheitsgefährdung aussehen?
  • Wann wird der endgültige Entwurf erwartet und wann tritt er in Kraft?

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This article was originally published by Handelsblatt.

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