Der „Begonienmord“ von Gräfelfing: Ein Prozess vor 50 Jahren
نظرة سريعة
- Vor 50 Jahren begann der Prozess um den „Begonienmord“ in Gräfelfing.
- Ein Zahnarzt und seine Geliebte wurden des Mordes an der Ehefrau des Zahnarztes angeklagt.
- Das Urteil: 13 Jahre Haft für die Geliebte, lebenslange Haft für den Zahnarzt.
ملخص مُنشأ بالذكاء الاصطناعي
لماذا يهم
Der Fall des „Begonienmordes“ ereignete sich in Gräfelfing, wo ein Zahnarzt und seine Geliebte des Mordes an der Ehefrau des Zahnarztes angeklagt wurden. Der Prozess begann vor genau 50 Jahren.
Mord in Gräfelfing, in einer Villa in der Professor-Kurt-Huber-Straße, da, wo die richtig reichen Leute wohnen: Wenn das kein Sensationsstoff für die Münchner Medien ist.
„Mit einem Zuschauerandrang, wie ihn der Schwurgerichtssaal im Justizpalast seit dem Brühne-Ferbach-Prozess nicht mehr erlebt hat, begann gestern die Verhandlung gegen den Zahnarzt Erich Schromm (50) und die Heimleiterin Albertine Seim (27), die des gemeinschaftlichen Mordes an der Frau des Zahnarztes angeklagt sind“, schrieb am 13. Februar 1976 der SZ-Gerichtsreporter Erwin Tochtermann.
Weil die Täterin dem Opfer eine Topfpflanze mitgebracht hatte, wie zu einem gemütlichen Kaffeeplausch, ging das Verbrechen als „Begonienmord“ in die Kriminalgeschichte ein.
Vor genau 50 Jahren, am 8. Juli 1976, verkündete der Vorsitzende Richter Hubert Grader das Urteil: 13 Jahre Haft wegen Mordes für Albertine Seim, lebenslange Haft für Erich Schromm, der nach Überzeugung des Gerichts seine Geliebte zu dieser Tat angestiftet habe.
أسئلة مفتوحة
- Wie genau wurde die Tat geplant?
- Gab es weitere Motive?


