Deutschland schneidet bei Tarifbindung schlecht ab – Aktionsplan fehlt
نظرة سريعة
- Deutschland hat die EU-Frist für einen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverträgen verpasst.
- Nur 49% der Beschäftigten arbeiten tarifgebunden, was im EU-Vergleich schlecht ist.
- Die Bundesregierung arbeitet noch an dem Plan.
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Die EU-Mindestlohn-Richtlinie verpflichtet Länder mit einer Tarifbindung von unter 80 Prozent, einen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen bei der EU-Kommission vorzulegen. Deutschland hat diese Frist Ende 2025 verstreichen lassen, obwohl nur noch knapp die Hälfte der Beschäftigten tarifgebunden arbeitet.
Nur knapp die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland arbeitet in tarifgebundenen Unternehmen. Damit schneidet die Bundesrepublik im europäischen Vergleich schlecht ab – und ein von der EU geforderter Aktionsplan der Bundesregierung fehlt noch immer. Das kritisiert das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung.
Obwohl die Frist für betroffene EU-Staaten Ende 2025 abgelaufen ist, gehört die Bundesrepublik demnach zu sechs EU-Ländern ohne entsprechenden Maßnahmenkatalog. Laut der Studie haben daneben Kroatien, Luxemburg, Slowenien, Ungarn und Zypern ihre Verpflichtungen nicht erfüllt.
Nationaler Aktionsplan lässt auf sich warten
Die EU sieht Tarifverträge als wichtiges Instrument für faire Arbeitsbedingungen, denn bei einer Tarifbindung werden etwa Löhne und Arbeitszeiten zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt und Mindeststandards zum Arbeitnehmerschutz festgelegt. Die EU-Mindestlohn-Richtlinie verpflichtet Länder mit einer Tarifbindung von unter 80 Prozent dazu, einen Plan bei der EU-Kommission vorzulegen – so auch Deutschland.
Denn hierzulande arbeitet laut WSI nur knapp die Hälfte der Beschäftigten (49 Prozent) in tarifgebundenen Unternehmen, die Quote sinkt seit Jahren. Damit liegt Deutschland im EU-Vergleich nur im Mittelfeld, weit hinter den Spitzenreitern Italien und Belgien, die demnach 100 Prozent vorweisen können.
Dennoch liege bisher kein Aktionsplan vor, „obwohl Union und SPD sich im Koalitionsvertrag zum Ziel einer höheren Tarifbindung bekannt haben“, kritisieren die Autoren. Die Bundesregierung habe zwar Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände aufgefordert, Vorstellungen für einen Aktionsplan einzubringen, nach einem Spitzentreffen im November 2025 habe man sich aber nicht geeinigt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erklärte, man arbeite an dem Plan: „Der Nationale Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen (NAP) wird innerhalb der Bundesregierung weiterhin abgestimmt.“
Griechenland als Vorbild
Nach Sicht des WSI soll ein Aktionsplan den Ausbau branchenweiter Tarifverhandlungen fördern und Anreize für Arbeitgeber geben, sich Tarifverträgen anzuschließen. Gewerkschaften und Arbeitgeber sollten dabei eingebunden werden, die Vorhaben mit konkreten Maßnahmen und klarem Zeitplan hinterlegt sein. 18 von 27 EU-Staaten waren verpflichtet, bis Ende 2025 konkrete Aktionspläne vorzulegen. Erst zwölf hätten das bis Mai getan.
Als Vorbild nennt die Studie Griechenland – obwohl das Land bei der Tarifbindung mit 28 Prozent schlecht abschneidet. Der dortige Aktionsplan erfülle aber die Vorgaben der Richtlinie fast vollständig.
Bei den anderen Aktionsplänen bemängelt das WSI, dass diese überwiegend auf unverbindliche Informations- und Werbemaßnahmen setzen. „Viele nationale Aktionspläne enthalten kaum mehr als Absichtserklärungen.“
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Die Bundesregierung wird einen Nationalen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen vorlegen.
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أسئلة مفتوحة
- Wann wird der Nationale Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen von der Bundesregierung verabschiedet?
- Welche konkreten Maßnahmen wird der Aktionsplan enthalten?
- Welche Anreize sollen Arbeitgeber zur Annahme von Tarifverträgen motivieren?
- Wie wird die Einhaltung der Maßnahmen und die Wirksamkeit des Plans überprüft?



