Finanzminister Klingbeil will Bonpflicht für Beträge unter 30 Euro lockern
Bis zu einem Betrag von 30 Euro soll die Pflicht zur Bon-Ausgabe entfallen, schlägt der Finanzminister vor. Das könnte Millionen Kassenzettel überflüssig machen.
Protestaktion gegen Bonpflicht: Seit 2022 müssen die Kassenzettel zwingend ausgedruckt werden – das soll sich nun ändern. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild
Berlin. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will bei größeren Betrieben mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro elektronische Kassen vorschreiben. Damit soll Steuerhinterziehung schwieriger werden, wie aus einem Referentenentwurf seines Ministeriums hervorgeht, der der Nachrichtenagentur Reuters am Donnerstag vorlag.
Zudem soll die seit Jahren umstrittene Belegausgabepflicht für Kleinbeträge gelockert werden, um die Flut von Papierbons einzudämmen. „Zur Entlastung der Wirtschaft und zum Umweltschutz soll anstelle einer allgemeinen Belegausgabepflicht eine Bagatellgrenze von 30 Euro eingeführt werden“, heißt es in dem Dokument. „Bis zu diesem Gesamtbetrag muss keine steuerliche Belegausgabe mehr erfolgen. Mit dieser Bagatellgrenze können eine große Anzahl von Belegen im Einzelhandel und beim Straßenverkauf eingespart werden.“
Größere Betriebe, die heute noch ohne elektronisches System arbeiten, sollen ab Januar 2027 zur Nutzung manipulationssicherer Kassen verpflichtet werden. Der Entwurf sieht zudem deutlich härtere Strafen für die Manipulation von Kassenaufzeichnungen vor. Das Anbieten oder Nutzen von Manipulationssoftware soll künftig als Steuerstraftat mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Wer sich der geplanten Kassenpflicht verweigert, muss dem Entwurf zufolge mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro rechnen.
Lars Klingbeil: Der SPD-Finanzminister plant eine Reform der Bonpflicht. Foto: Michael Kappeler/dpa
Unzählige Bons werden im Einzelhandel weggeschmissen, weil die Kunden sie nicht haben wollen. Langfristig soll der Beleg vollständig durch digitale Alternativen ersetzt werden, die der Kunde bei Bedarf abrufen kann, etwa per QR-Code.
Die allgemeine Belegausgabepflicht war zum 1. Januar 2020 eingeführt worden. Obwohl sie rechtlich technologieneutral ausgestaltet war, führte sie in der Praxis, insbesondere bei kleinen Betrieben wie Bäckereien, zu einer massiven Zunahme von ausgedruckten Papierbelegen und damit zu heftiger Kritik wegen des bürokratischen Aufwands.
Laut Entwurf rechnet das Ministerium für die betroffenen Unternehmen mit einem einmaligen Umstellungsaufwand von knapp 99 Millionen Euro, vor allem für die Anschaffung neuer Kassensysteme. Dem stehe jedoch eine jährliche Entlastung von knapp 89 Millionen Euro gegenüber, die vor allem durch die Umstellung auf digitale Belege entstehe. „Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.“
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dpa Mehr Qualität in Ihren Suchergebnissen





