Fitnessstudio-Betreiberin muss 6000 Euro an transsexuelle Person zahlen
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- Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main verurteilte eine Fitnessstudio-Betreiberin zur Zahlung von 6000 Euro an eine transsexuelle Person.
- Die Betreiberin hatte die Klägerin abgewiesen und online unwahre Behauptungen über sie verbreitet.
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Das Oberlandesgericht Frankfurt/Main verurteilte eine Fitnessstudio-Betreiberin zur Zahlung von 6000 Euro an eine transsexuelle Person. Die Betreiberin hatte die Klägerin abgewiesen und online unwahre Behauptungen über sie verbreitet.


