Google muss für KI-Übersicht haften
نظرة سريعة
- Das Landgericht München hat entschieden, dass Google unmittelbar für Aussagen seiner KI-Übersicht in der Suche haften muss.
- Ein Verlag klagte erfolgreich gegen eine fälschliche Unterstellung unlauteren Geschäftsgebarens.
ملخص مُنشأ بالذكاء الاصطناعي
لماذا يهم
Google muss für die von seiner KI generierten Zusammenfassungen in der Suche haften, wie das Landgericht München entschieden hat. Zuvor wurde einem Verlag fälschlicherweise unlauteres Geschäftsgebaren unterstellt. Suchmaschinenanbieter sind prinzipiell weitgehend von der Haftung freigestellt, müssen aber auf Beschwerden reagieren.
Google muss unmittelbar für Aussagen seiner KI-Übersicht in der beliebten Suche haften. Das hat das Landgericht München in einem nun bekannt gewordenen Urteil entschieden.
Wer bei Google eine Suchanfrage eintippt, erhält mittlerweile nicht mehr nur eine unkommentierte Liste an Linktreffern aus dem Netz. Sondern kann auch einen mittels KI generierten Antworttext angezeigt bekommen. Google hat diese KI-Übersicht im vergangenen Jahr eingeführt. Sie wird mittlerweile bei vielen Suchanfragen über den klassischen Suchergebnislisten eingeblendet.
Das führte im strittigen Fall zu Problemen: Einem Verlag wurde in dem KI-Textabschnitt fälschlicherweise unlauteres Geschäftsgebaren unterstellt. Er klagte – und gewann. Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung, die Google mehrere Aussagen verbietet.
Prinzipiell sind Suchmaschinenanbieter von der Haftung weitgehend freigestellt. Sie müssen fremde Angebote nicht präventiv auf Rechtsverletzungen überprüfen, aber auf etwaige Beschwerden reagieren. Wie weit dieser Haftungsausschluss reicht, ist immer wieder Teil rechtlicher Auseinandersetzungen. So stritt die Ex-Frau des ehemaligen deutschen Bundespräsidenten Christian Wulff, Bettina Wulff, jahrelang mit Google über ehrverletzende Suchvorschläge zu ihrem Namen. Die Auseinandersetzung endete mit einem außergerichtlichen Vergleich.
Suchergebnisse stützten Vorwürfe nicht
Das nun vom Portal »The Decoder« veröffentlichte Urteil wurde vom Landgericht München I bereits am 28. Mai verkündet. Die Google vertretenden Anwälte argumentierten vergeblich, dass der Anbieter nur als »mittelbarer Störer« hafte und demzufolge nur dann tätig werden müsse, wenn offenkundige Rechtsverletzungen vorlägen.
Die Richter führten aus, dass es sich bei der KI-Zusammenfassung nicht nur um einen klassischen Suchmaschinenschnipsel handele, der lediglich eine Vorschau auf eine verlinkte Website darstelle. Stattdessen sei der KI-Text ein eigenständiger Beitrag Googles, für den das Unternehmen unmittelbar einzustehen habe. Dafür sprach auch, dass die von Google verlinkten Quellen einige Vorwürfe aus der vermeintlichen Zusammenfassung gar nicht stützten, sondern sich teils auf ganz andere Unternehmen bezogen.
Das Gericht ließ auch das Argument nicht gelten, dass Nutzende wissen müssten, dass man KI-Zusammenfassungen überprüfen müsse. »Im Übrigen müsste dies gerade auch den von der Verfügungsbeklagten vorgetragenen Nutzen der Funktion deutlich schmälern, wenn die ›Übersicht mit KI‹ allgemein anerkannt als nicht belastbar zu behandeln wäre und jeweils sämtliche der angezeigten Verlinkungen doch eigenständig zu prüfen wären«, heißt es im Urteil. Lediglich in zwei Punkten wurde die Klage zurückgewiesen, Google muss 80 Prozent der Gerichtskosten tragen.
KI-Dienste haben mittlerweile großen Einfluss darauf, welche Inhalte im Internet wahrgenommen werden. Lesen Sie hier mehr dazu: Macht künstliche Intelligenz den Journalismus kaputt?
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توقعات الذكاء الاصطناعي — احتمالات وليست حقائق
Google wird die Haftungsprüfung für KI-generierte Inhalte verschärfen.
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Weitere Klagen gegen KI-Anbieter wegen fehlerhafter oder ehrverletzender Inhalte werden eingereicht.
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أسئلة مفتوحة
- Wie wird Google auf das Urteil reagieren und seine KI-Übersichten anpassen?
- Welche weiteren Klagen könnten aufgrund von KI-generierten Inhalten folgen?
- Wie wird sich dieses Urteil auf die Haftung anderer KI-Dienste auswirken?




