Grüne ändern Parteistatuten: Mehr Transparenz und neue Gremien
نظرة سريعة
- Die Grünen reformieren ihre Parteistatuten.
- Kernpunkte sind neue Gremien wie ein Mitgliederrat, verschärfte Transparenzpflichten und geänderte Regeln für Basisanträge.
- Ziel ist mehr Transparenz und Beteiligung.
ملخص مُنشأ بالذكاء الاصطناعي
Der geplante Generalsekretär oder die Generalsekretärin soll den bisherigen Politischen Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin ersetzen. Dies ist seit der Satzungsänderung nun Edalatian, die ab sofort unter der neuen Funktionsbeschreibung firmiert.
An der Zusammensetzung des Bundesvorstands ändert sich nichts: Mitglieder bleiben die beiden Vorsitzenden, Schatzmeister oder Schatzmeisterin, sowie zwei stellvertretende Vorsitzende. Allerdings soll die Zahl derjenigen, die zugleich Abgeordnete sein dürfen, von zwei auf drei erhöht werden, also auf die Hälfte der sechs Vorstandsmitglieder. Die gleichzeitige Ausübung eines Ministeramts oder des Fraktionsvorsitzes in Bund, Land oder EU bleibt aber ausgeschlossen, auch dürfen weiterhin höchstens zwei Bundestagsabgeordnete dem Parteivorstand angehören.
In der Vergangenheit war es gelegentlich zu spontan angemeldeten Bewerbungen um Vorstandsämter gekommen. Künftig soll dafür ein Votum von drei Kreismitgliederversammlungen oder eines Landesvorstands erforderlich sein, alternativ die Unterstützung von zehn Prozent der Delegierten eines Bundesparteitags, der bei den Grünen weiterhin Bundesdelegiertenkonferenz heißt. Verschärft werden Transparenzpflichten hinsichtlich bezahlter oder unbezahlter Tätigkeiten.
Neben dem Vorstand gibt es bei den Grünen einen Parteirat, dessen Mitglieder bisher zum Großteil auf Parteitagen gewählt werden. Künftig soll diese Aufgabe der Länderrat übernehmen, der »kleine Parteitag« der Grünen. Dabei sollen die unterschiedlichen staatlichen Ebenen anhand fester Quoten berücksichtigt werden, gewählt werden sollen Funktionsträgerinnen und -träger aus Bund, Ländern, Kommunen und der EU. Der neue Parteirat soll eine beratende Funktion haben.
Auch in der Zusammensetzung des Länderrats gibt es Veränderungen: Verantwortliche auf den verschiedenen Ebenen sollen ihm mit beratender Stimme automatisch angehören.
Die Voraussetzungen für Basisanträge auf Parteitagen werden verschärft. Unterstützt werden müssen diese künftig von 0,05 Prozent der Parteimitglieder, was derzeit etwa 90 Unterzeichnenden entspricht. Davon müssen die Hälfte Frauen sein. Bisher sind 50 Unterstützerinnen oder Unterstützer erforderlich. Antragsberechtigt bleiben zudem Parteigremien sowie die Grüne Jugend. Eine Begrenzung der Zahl der auf Parteitagen beratenen Anträge ist möglich.
Neu ist ein Mitgliederrat. Ähnlich wie bei Bürgerräten sollen ihm zwischen 30 und 60 ausgeloste Parteimitglieder angehören. Die Mitgliederräte sollen einen zusätzlichen Debattenraum zu kontrovers diskutierten Themen schaffen. Das Ergebnis wird dem Parteivorstand übermittelt und kann als Antrag auf einem Bundesparteitag eingebracht werden. Ein Mitgliederrat wird mit Zweidrittelmehrheit vom Bundesvorstand, nach bestimmten Quoren von anderen Gremien, von einem Parteitag oder auf Wunsch von mindestens 9000 Parteimitgliedern einberufen – aber nicht öfter als einmal jährlich.






