Landkreistag unterstützt Vorschlag zur Pflegereform: Kinder sollen stärker mitzahlen
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- Der Deutsche Landkreistag unterstützt Gesundheitsministerin Nina Warkens Vorschlag, Kinder stärker an den Heimkosten ihrer pflegebedürftigen Eltern zu beteiligen.
- Die aktuelle Einkommensgrenze von 100.000 Euro brutto soll gesenkt werden, um die kommunalen Sozialhilfeträger zu entlasten und eine gerechtere Verteilung der Kosten zu erreichen.
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Derzeit müssen Kinder nur dann für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen über 100.000 Euro liegt. Gesundheitsministerin Nina Warken plant eine Absenkung dieser Grenze.
Kinder müssen nur für die Pflegekosten ihrer Eltern einspringen, wenn sie mehr als 100.000 Euro verdienen. Die Gesundheitsministerin will das ändern – und wird unterstützt vom Landkreistag. dpa 16.06.2026 - 08:38 Uhr
Achim Brötel: Der Präsident des Deutschen Landkreistages ist für eine Pflegereform. Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Berlin. Der Deutsche Landkreistag befürwortet den Vorschlag von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU), Kinder stärker an den Heimkosten ihrer pflegebedürftigen Eltern zu beteiligen. Er unterstütze die Forderung, die Schonbeträge zu senken, nachdrücklich, sagte Achim Brötel, Präsident des Deutschen Landkreistages, der „Rheinischen Post“. Kinder pflegebedürftiger Eltern werden bislang grundsätzlich erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro zum Unterhalt herangezogen. „Diese Grenze ist in unseren Augen eindeutig zu hoch“, sagte Brötel.
Im Entwurf für Warkens geplantes Pflegeneuordnungsgesetz wird eine Rücknahme des Schonbetrags von 100.000 Euro Bruttoeinkommen im Jahr angekündigt. Brötel sagte: „Der Sozialstaat muss denen helfen, die sich nicht selbst helfen können. Es gibt aber keine sachliche Begründung dafür, privates Vermögen und damit letztlich Erwartungen von Erben auf Kosten der Allgemeinheit zu schonen.“ Eine Absenkung sei nicht nur gerecht, sie würde auch die kommunalen Sozialhilfeträger entlasten.
Brötel forderte auch eine Reform der Regeln für Schenkungen: „Ebenso richtig wäre es, hohe Vermögen von Pflegebedürftigen selbst heranzuziehen. Die Sozialämter beobachten immer häufiger, dass Eltern Vermögen, insbesondere Immobilien, auf ihre Kinder übertragen, damit der Sozialhilfeträger im Falle einer späteren Pflegebedürftigkeit der Eltern darauf nicht zugreifen kann.“
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